Zürich

Uster ZH - Führschein nach Kontrolle abgegeben!

Die Messfunktionäre der Stadtpolizei Uster führten im Ausserortsbereich zwischen Mönchaltorf und Riedikon Geschwindigkeitsmessungen durch
Die Messfunktionäre der Stadtpolizei Uster führten im Ausserortsbereich zwischen Mönchaltorf und Riedikon Geschwindigkeitsmessungen durch (Bildquelle: Stadtpolizei Uster)

Die Stadtpolizei Uster führte am Sonntag (21.03.2021) an drei Standorten im Raum Uster Geschwindigkeitskontrollen durch, wobei im In- und Ausserortsbereich mehrere Schnellfahrer festgestellt werden mussten.

Die Messfunktionäre der Stadtpolizei Uster führten zwischen 13:30 Uhr und 16:15 Uhr im Ausserortsbereich zwischen Mönchaltorf und Riedikon in beiden Fahrtrichtungen Geschwindigkeitsmessungen durch.

Ein Motorradlenker wurde vom Lasermessgerät mit 128 km/h, ein Personenwagenlenker mit 123 km/h und drei weitere Fahrzeuglenker mit jeweils 114 km/h erfasst.

Gegen diese fünf Verkehrsteilnehmer wird wegen Grober Verletzung der Verkehrsregeln ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft See/Oberland eingeleitet. Alle Lenker müssen mit einem mehrmonatigen Fahrverbot rechnen.

Drei weitere Personenwagenlenker wurden mit Geschwindigkeiten von 111 km/h, 106 km/h und 105 km/h gemessen. Sie überschritten damit die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz um jeweils mehr als 20 km/h und werden zuhanden des Statthalteramts Uster zur Anzeige gebracht.

Bei der zweiten Kontrollstelle an der Pfäffikerstrasse in Wermatswil hielten die gemessenen Verkehrsteilnehmer das Geschwindigkeitslimit von 50 km/h mehrheitlich vorbildlich ein. Es mussten lediglich vereinzelte Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden, welche alle im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden können. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit an dieser Messstelle betrug 56 km/h.

Bei der dritten Messstelle konnte kurz nach 20:00 Uhr an der Zürichstrasse im Dorfzentrum von Werrikon ein Personenwagenlenker gemessen werden, welcher die signalisierte Höchstgeschwindigkeit im Innerortsbereich um 30 km/h überschritt. Gegen diesen Lenker wird ebenfalls wegen Grober Verletzung der Verkehrsregeln ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft See/Oberland eingeleitet. Auch er muss mit einem mehrmonatigen Fahrverbot rechnen.