Zwischen 19.00 Uhr und 19:25 Uhr fuhr ein unbekannter Lenker mit seinem Fahrzeug auf der Bergstrasse, wobei er mit einem Reh zusammenstiess, welches anschliessend auf der Strasse verendete. Danach fuhr er weiter, ohne sich um das verletze Tier zu kümmern oder den Jagdaufseher oder die Landespolizei zu informieren.
Angefahrene Wildtiere müssen gemeldet werden
Wenn ein Fahrzeuglenker ein Wildtier anfährt, so ist es seine Pflicht unverzüglich die Landespolizei zu informieren und auf den aufgebotenen Wildhüter zu warten. In einem solchen Fall hat eine Kollision mit einem Wildtier keine rechtlichen Konsequenzen.
Verlässt man allerdings die Unfallstelle ohne die Landespolizei zu verständigen, so wird dies als pflichtwidriges Verhalten geahndet und zur Anzeige gebracht. Wer ein Tier erkennbar verletzt oder in Gefahr gebracht hat, muss, soweit ihm das zumutbar ist, dem Tier die erforderliche Hilfe leisten oder, wenn das nicht möglich ist, eine solche Hilfeleistung veranlassen.
Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein