Verkehrskontrolle in Brig-Glis VS - E-Scooter erreicht 120 km/h!
Verkehrskontrolle in Brig-Glis VS - E-Scooter erreicht 120 km/h!
14.07.2022 | 06:09
Kantonspolizei Wallis
Dieser E-Scooter bringt 120 km/h zustande! (Bildquelle: Kantonspolizei Wallis)
Am 28.06.2022 hielten Agenten der Kantonspolizei Wallis anlässlich einer Verkehrskontrolle einen E-Scooter an. Die Kontrolle auf der Prüfrolle ergab, dass das Gefährt eine Geschwindigkeit bis zu 120 km/h erreicht. Das Fahrzeug wurde beschlagnahmt. Die Kantonspolizei Wallis erinnert aus diesem Anlass an die geltenden Vorschriften.
Gegen 23:45 Uhr fiel einer Patrouille der Kantonspolizei Wallis auf der EnglischGruss-Strasse in Glis ein Elektrotrottinett aufgrund seiner Beleuchtung auf. Bei der
anschliessenden Kontrolle zeigte sich, dass der E-Scooter über eine extreme
Beschleunigung verfügte. Daraufhin wurde das Gefährt sichergestellt. Eine Messung
auf der Prüfrolle ergab eine Höchstgeschwindigkeit des E-Scooters von 120 km/h.
Dieser war mit einem Motor mit einer Leistung von 4000 Watt ausgestattet. Zum
Vergleich: Ein Elektrotrottinett, das für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen
ist, verfügt über eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und eine maximale
Motorleistung von 500 Watt.
Der 23-jährige italienische Staatsangehörige mit
Wohnsitz in der Region wird wegen Widerhandlung gegen das
Strassenverkehrsgesetz bei der zuständigen Behörde zur Anzeige gebracht.
Aus diesem Anlass erinnert die Kantonspolizei Wallis über:
Nutzbarer VerkehrsraumElektrotrottinetts müssen auf der Strasse fahren und es gelten die
Verkehrsvorschriften für "Leicht-Motorfahrräder". Es ist verboten, mit
Elektrotrottinetts auf Trottoirs zu fahren.
Mindestalter / Führerschein
Um ein Elektrotrottinett zu fahren, musst du mindestens 14 Jahre alt sein und einen
Führerschein der Klasse M (Mopeds) besitzen. Ab dem erfüllten 16. Lebensjahr ist
der Besitz eines Führerscheins nicht erforderlich.
Die Erziehungsberechtigten sind für die Einhaltung dieser Vorschriften
verantwortlich, wenn ihre Kinder Elektrotrottinetts benutzen.
Fahrzeugausweis / Kontrollschild / Haftpflichtversicherung
Für Elektrotrottinetts braucht es weder einen Fahrzeugausweis noch ein
Kontrollschild. Die Haftpflicht wird wie bei Fahrrädern über die Privathaftpflicht
abgewickelt.
Technische Voraussetzungen
Elektrotrottinetts dürfen einen Elektromotor mit einer Leistung von höchstens 500
Watt haben. Die durch die Bauart vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit beträgt
maximal 20 km/h. Fahrzeuge, die höhere Leistungswerte oder
Höchstgeschwindigkeiten erreichen, dürfen nicht auf öffentlichen Straßen
verkehren.
Das zulässige Gesamtgewicht (einschließlich Fahrer) beträgt 200 kg und die
Lenkstange muss eine Mindestbreite von 35 cm aufweisen. Die maximale Breite des
(inklusive Ladung) Fahrzeugs beträgt 1 m.
Ausstattung des Fahrzeugs
Elektrische Tretroller müssen über folgende Ausstattung verfügen:
- Bremsen: Zwei starke Bremsen, von denen eine auf das Vorderrad und die andere auf das Hinterrad wirkt. Fußbremsen (Federbremsen oder Flexfender-Bremsen) sind nicht erlaubt.
- Beleuchtung: Nach vorne (weiß) und hinten (rot) gerichtete feste Lichter sind erforderlich.
- Rückstrahler: Mindestens ein nach hinten gerichteter Rückstrahler (rot) mit einer Leuchtfläche von mindestens 10 cm2 , der fest angebracht sein muss.
- Warnvorrichtung: Muss mit einer Fahrradglocke ausgestattet sein. Andere Warneinrichtungen sind nicht zulässig.
- Rückspiegel, Ständer, Pedale, Sattel: Diese Ausrüstungsgegenstände sind nicht erforderlich.
Schutzhelm
Das Tragen eines Schutzhelms (norm EN 1078) ist nicht vorgeschrieben, wird aber
empfohlen.
Rechtliche und versicherungstechnische Folgen
Im Handel angebotene Elektrotrottinetts, die den gesetzlichen Anforderungen nicht
entsprechen, sind meist mit dem Vermerk «Für den öffentlichen Strassenverkehr
nicht zugelassen!» gekennzeichnet.
Sollte man dennoch in eine Kontrolle mit einem solchen nicht zugelassenen
Fahrzeug geraten, muss man mit einer Anzeige rechnen, die je nach Sachverhalt
empfindliche Strafen nach sich ziehen kann. Nicht zugelassene Fahrzeuge können
zudem beschlagnahmt werden.
Im Falle eines Unfalls kann es zu einem Haftungsausschluss oder
Regressforderungen kommen
Quelle: Kantonspolizei Wallis

