Zürich

Volketswil ZH – Veranstalter der unbewilligten Silvesterparty ermittelt

 Veranstalter der unbewilligten Silvesterparty in Volketswil ermittelt – Symbolbild
Veranstalter der unbewilligten Silvesterparty in Volketswil ermittelt – Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei Zürich)

In der Silvesternacht (31.12.2020) haben an einer unbewilligten Party in Volketswil über hundert Personen teilgenommen. Die Ermittlungen zu den Veranstaltern haben zur Verhaftung von fünf Personen geführt.

In der Silvesternacht feierten über hundert Personen an einer unbewilligten Veranstaltung in einem leerstehenden Industriegebäude in Volketswil. Kurz nach Mitternacht löste die Kantonspolizei Zürich die Veranstaltung auf. Dabei kontrollierte sie rund 25 Jugendliche und junge Erwachsene.

In aufwändiger Ermittlungsarbeit wertete die Kantonspolizei Zürich diverse Spuren aus, führte Hausdurchsuchungen durch und ermittelte fünf Personen, die als Organisatoren der Veranstaltung in Frage kommen. Zwei Schweizer im Alter von 21 und 29 Jahren, ein 33-jähriger Österreicher, ein 24-jähriger Iraner sowie eine 25-jährige Schweizerin konnten in diesem Zusammenhang durch die Kantonspolizei Zürich verhaftet werden. Die Frau und die vier Männer sollen an Silvester rechtwidrig in das leerstehende Industriegebäude eingedrungen sein.

Durch das Eindringen und weitere Beschädigungen im Gebäudeinnern entstand ein Sachschaden von rund 10‘000 Franken. Um die Licht- und Musikanlagen zu betreiben, sollen die Veranstalter die Elektroinstallation der Liegenschaft manipuliert haben. In der Folge bezogen sie unrechtmässig Strom. Weiter besteht der Verdacht, dass sie während der Veranstaltung Alkohol an die Teilnehmenden darunter auch an minderjährige Personen ausgeschenkt haben. Damit hätten sie neben der unbewilligten Durchführung einer Veranstaltung und dem damit einhergehenden Verstoss gegen die COVID-19-Verordnung auch diverse Widerhandlungen gegen das kantonale Gastgewerbegesetz begangen.

Die vier Männer und die Frau wurden bei der Staatsanwaltschaft See/Oberland zur Anzeige gebracht. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung besteht die Unschuldsvermutung.

Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen zur unbewilligten Silvester-Veranstaltung verzeigte die Kantonspolizei Zürich zudem rund 45 Party-Teilnehmer beim Statthalteramt Uster, respektive bei der Jugendanwaltschaft, wegen Widerhandlung gegen die COVID-19-Verordnung.