Bussen- und Strafenkatalog für Fahren in angetrunkenem Zustand
Ein 54-jähriger Autofahrer war mit seinem Auto auf dem Walenseeparkplatz Richtung Kasernenstrasse unterwegs. Dabei prallte er mit der linken Fahrzeugfront gegen den Betonsockel einer zentralen Parkuhr. Ohne sich um die Schadenregulierung zu kümmern, setzte der Mann die Fahrt mit seinem beschädigten Auto fort.
Dank einem Hinweis konnte das Auto und kurze Zeit später auch der 54-jährige Autofahrer bei einem Hotel angetroffen werden. Der Mann wurde als fahrunfähig eingestuft. Er musste auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eine Blut- und Urinprobe abgeben. Der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen.
Quelle der Polizeimeldung: Kapo SG