Wenn Sie der Polizei melden, dass jemand vermisst wird, macht sie in jedem Fall eine polizeiliche Ausschreibung. Eine so genannte Öffentlichkeitsfahndung erfolgt hingegen nur:
- bei Kindern und Minderjährigen,
- bei Verdacht auf ein Verbrechen,
- bei Verdacht auf einen Unfall,
- bei Suizidgefahr oder psychischen Problemen,
- wenn die oder der Vermisste Medikamente benötigt oder krank bzw. gebrechlich ist.
Ob die Öffentlichkeitsfahndung durchgeführt wird, entscheidet das entsprechende Polizeikorps.
Eine Vermisstenanzeige können Sie bei jeder Polizeistelle am Schalter oder telefonisch bei der Notrufnummer 117 aufgeben.
SMS-Alarm bei Kindesentführungen
Die Polizei kann mit einem speziellen Alarmsystem vermisste Minderjährige via Radio und TV, Autobahn-Anzeigetafeln sowie Durchsagen an Bahnhöfen und Flughäfen suchen. Um die Bevölkerung bei der Suche noch besser einzubeziehen, werden die Alarmmeldungen auch per SMS verschickt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich beim Dienst registrieren. Weitere Informationen finden Sie hier.
Vermisste Personen im Ausland
Wenn Sie eine Person im Ausland vermissen, wenden Sie sich bitte an die nächste Polizeistelle oder rufen Sie die Notrufnummer 117 an.
Internationale Kindesentführung
Bei Kindesentführungen ins Ausland hilft Ihnen die so genannte Zentralbehörde für internationale Kindesentführungen (Bundesamt für Justiz) weiter. Gemeinsam mit ausländischen Partnerbehörden setzt sie sich für Rückführungen der entführten Kinder ein. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite.