Wassen UR – Schadenstiftender Wolf zum Abschuss freigegeben
Redaktion Polizeiticker Schweiz
Im Meiental hat ein Wolf innerhalb kurzer Zeit sechs Schafe gerissen. Nachdem die gesetzliche Schadensschwelle erreicht wurde, hat der Kanton Uri eine auf 60 Tage befristete Abschussbewilligung erlassen.
Die Sicherheitsdirektion des Kantons Uri hat am 9. Juni 2026 eine Abschussverfügung für einen schadenstiftenden Wolf erlassen.
Auf der Alp «Heimkuhweide Fürlauwi» im Meiental in der Gemeinde Wassen ereigneten sich in den vergangenen Tagen mehrere Wolfsrisse. Nach aktuellem Kenntnisstand wurden dabei sechs Schafe getötet.
Gemäss Bundesrecht können die Kantone den Abschuss einzelner Wölfe bewilligen, wenn diese erheblichen Schaden an Nutztieren verursachen. Ein solcher Schaden gilt als erreicht, wenn innerhalb von vier Monaten mindestens sechs Nutztiere getötet werden und die Voraussetzungen zum Herdenschutz erfüllt sind.
Der gesamte Kanton Uri gilt als Wolfpräsenzgebiet, da es bereits in früheren Jahren zu Wolfsrissen gekommen war.
Nach Beurteilung des Amts für Landwirtschaft handelt es sich bei der betroffenen Alp um eine nicht zumutbar schützbare Alp. Nach dem ersten Angriff wurden die vorgeschriebenen Notfallmassnahmen umgesetzt.
Da die gesetzliche Schadensschwelle erreicht wurde, hat die Sicherheitsdirektion den Abschuss des schadenstiftenden Wolfs verfügt.
Die Abschussbewilligung gilt für 60 Tage. Der Abschussperimeter umfasst den Bereich rund um die Wolfsrisse.
Für den Vollzug der Verfügung ist die Abteilung Jagd des Amts für Forst und Jagd zuständig. Mit dem Abschuss werden in erster Linie die kantonalen Wildhüter sowie gegebenenfalls speziell bezeichnete Jäger beauftragt.
Quelle der Polizeinachricht: Sicherheitsdirektion UR

