Oberhasli BE – Kanton Bern verfügt Abschuss des Wolfes M574
Nach einem erneuten Wolfsangriff auf geschützte Schafe im Oberhasli hat der Kanton Bern den Abschuss des Wolfes M574 verfügt. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sind erfüllt.
Nach einem erneuten Wolfsangriff auf geschützte Schafe im Oberhasli hat der Kanton Bern den Abschuss des Wolfes M574 verfügt. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sind erfüllt.
Nach mehreren Wolfsrissen auf der Alp Vorder Bristen in Silenen hat der Kanton Uri eine Abschussverfügung erlassen. Sechs Schafe wurden innert kurzer Zeit getötet.
Im Meiental hat ein Wolf innerhalb kurzer Zeit sechs Schafe gerissen. Nachdem die gesetzliche Schadensschwelle erreicht wurde, hat der Kanton Uri eine auf 60 Tage befristete Abschussbewilligung erlassen.
Der Kanton Bern hat den Abschuss eines männlichen Wolfs im Oberhasli verfügt. Die Massnahme tritt in Kraft, sobald ein weiteres geschütztes Nutztier gerissen wird oder der Wolf Menschen gefährdet.
In Staldenried wurde am 3. Mai 2026 ein Wolf nach behördlicher Anordnung abgeschossen.
In der Region Visperterminen ist der Abschuss eines Wolfs angeordnet worden. Das Tier hat mehrere Nutztiere gerissen. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind erfüllt.
Am Dienstag, 4. Februar 2025, erlegte die Wildhut in Elm einen Wolf. Dieser Abschuss erfolgte aufgrund der Annäherung des Wolfs an ein Kind vom 23. Januar. Wölfe wurden wiederholt während des Tages in Siedlungsnähe gesichtet, weshalb der Kanton Glarus einen Abschuss freigegeben hatte.
Im Sernftal kam es in den letzten Wochen zu mehreren Wolfssichtungen in Siedlungsnähe. Dabei kam es auch zu einer Annäherung eines Wolfes an ein Kind. Der Kanton Glarus erlässt aus diesem Grund eine sofortige Abschussverfügung von zwei Wölfen.