Der 21-Jährige behändigte erst den Autoschlüssel eines Kollegen. In der Folge setzte er sich in dessen Auto und fuhr zuerst rückwärts aus einem Parkfeld vor einer Geschäftsliegenschaft. Als er daraufhin wieder vorwärts fahren wollte, prallte das Auto in das Schaufenster des Geschäftes. Danach verständigte er selbst die Polizei.
Die ausrückenden Angehörigen der Kantonspolizei St.Gallen befanden den 21-Jährigen für fahrunfähig. Ausserdem hatte er keinen gültigen Führerausweis. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen ordnete bei ihm eine Blut- und Urinprobe an.
Am Schaufenster sowie dem Auto entstand Sachschaden von rund 6'000 Franken. Das Schaufenster musste durch die örtliche Feuerwehr notdürftig in Stand gesetzt werden.
Quelle: Kapo SG