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Wetzikon ZH – Feuer- und Feuerwerksverbot wegen Trockenheit

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Ein Feuer brennt in einem Metalbehälter und Holzscheite befinden sich in den Flammen. Die Dunkelheit umgibt das Bild.
Symbolbild (Bildquelle: Chloé Dupré auf Pixabay)

Ab heute, 14. Juli 2026, gilt in Wetzikon wegen der anhaltenden Trockenheit ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot. Verboten sind unter anderem offene Feuer, Holzgrills und Feuerwerk. Gasgrills bleiben erlaubt.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen erlässt die Stadt Wetzikon ab 14. Juli 2026 ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Stadtgebiet. Auch im Bezirk Hinwil gilt das Verbot.
Bereits Ende Juni hatte der Kanton Zürich wegen der anhaltenden Trockenheit ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe (Gefahrenstufe 4) ausgesprochen. Angesichts der weiterhin trockenen Wetterlage, der hohen Temperaturen und der fehlenden Niederschläge hat die Stadt Wetzikon die Situation erneut beurteilt. Nach Rücksprache mit Feuerwehr und Forstdienst wurde entschieden, zum Schutz von Bevölkerung, Natur und Sachwerten ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot zu erlassen. Dieses gilt ab 14. Juli 2026 bis auf Weiteres.
Die Trockenheit hat dazu geführt, dass die Brandgefahr weiterhin sehr hoch ist. Insbesondere abgeerntete Felder, trockene Wiesen und Waldränder können sich bereits durch kleinste Zündquellen entzünden. Mit Blick auf den bevorstehenden Bundesfeiertag ist besondere Vorsicht geboten.
Das Verbot umfasst folgende Punkte:
  • Entfachen von offenen Feuern im Freien
  • Grillieren mit holzbefeuerten Grillgeräten (Gasgrills sind weiterhin erlaubt)
  • Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
  • Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen sowie Glücks-, Wunsch- oder Kong-Ming-Laternen
  • Abbrennen von Feuerwerkskörpern
  • Entfachen von Höhenfeuern
Die Stadt Wetzikon bittet die Bevölkerung, sich konsequent an diese Vorgaben zu halten und mit ihrem Verhalten dazu beizutragen, Brände zu verhindern. Sobald sich die Lage nachhaltig entspannt, wird die Stadt über eine allfällige Aufhebung des Verbots informieren.
Quelle der Nachricht: Stadt Wetzikon

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