Der Fussgänger wurde mit leichten Verletzungen ins Spital gebracht. (Bildquelle: Kantonspolizei Sankt Gallen)
Am Sonntag, 10. Mai 2026, kam es in Widnau zu einem Unfall zwischen einem Auto und einem sehbeeinträchtigten Fussgänger mit Blindenhund. Der 40-Jährige wurde leicht verletzt.
Was haben der hochgehaltene weisse Stocke und Sondersignale von Einsatzfahrzeugen gemeinsam?
Unbedingten Vortritt. Denn wenn eine seheingeschränkte oder blinde Person am Strassenrand stehenbleibt und den weissen Stock hochhält, haben die Verkehrsteilnehmer anzuhalten und den Vortritt zu gewähren. Dies ist in der Verkehrsregelnverordnung (Art. 6 Abs. 4 VRV) so festgehalten. Besonders wichtig: Nicht zu weit entfernt und immer vollständig anhalten. Denn seheingeschränkte oder blinde Personen werden erst die Strasse überqueren, wenn sich nahe Motorgeräusche (Verbrenner oder Summen eines elektrischen Fahrzeugs) nicht mehr bewegen. Den Motor also nicht ausschalten und nicht hupen. Einfach ein paar Sekunden Geduld für seheingeschränkte oder blinde Person aufbringen.



