Am 24. Juni 2020 entzog sich in Winterthur ein zu diesem Zeitpunkt 25-jähriger Schweizer einer Polizeikontrolle und zündete sich anschliessend selbst an. Im Nachgang zu diesem Vorfall eröffnete die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland eine Untersuchung, um gemeinsam mit der Kantonspolizei Zürich dessen Hintergründe zu klären.
Der Beschuldigte durchbrach am 24. Juni 2020 spätnachmittags im Winterthurer Gutschick-Quartier mit einem zuvor in der Stadt Zürich entwendeten Personenwagen eine Polizeikontrolle. Mit dem beschädigten Fahrzeug flüchtete er anschliessend durch mehrere Quartiere wobei er massive Verkehrsregelverletzungen beging und grossen Sachschaden verursachte. Die Flucht mit dem Personenwagen endete im Blumenauquartier, wo der Beschuldigte einen Unfall verursachte und erfolglos versuchte, das Fahrzeug in Brand zu setzen. In der Folge flüchtete er zu Fuss einige Strassen weiter, wo er sich Funktionären der Stadtpolizei Winterthur entgegenstellte, sich selbst anzündete und gleichzeitig den Versuch unternahm, die anwesenden Polizisten mit einer brennbaren Flüssigkeit ebenfalls in Brand zu setzen. Der Beschuldigte musste mit lebensbedrohlichen Brandverletzungen ins Spital gebracht werden. Zwei Polizisten war es zuvor gelungen, den brennenden Beschuldigten zu löschen, sie zogen sich dabei ebenfalls Brandverletzungen zu.
Ermittlung zahlreicher weiterer Delikte
Die umfangreichen Ermittlungen von Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft förderten eine Vielzahl weiterer Delikte zutage. In einer Periode zwischen Februar 2020 und dem vorstehend genannten Vorfall Ende Juni 2020 konnten dem Beschuldigten rund 20 vollendete oder versuchte Diebstähle grossmehrheitlich in den Städten Zürich und Winterthur nachgewiesen werden. Dabei verschaffte sich der Mann teilweise unrechtmässig Zugang zu Liegenschaften (Wohnungen, Geschäftslokalitäten, Garagen). Bei den vollendeten Tatausführungen entwendete der Mann insbesondere Sachwerte, Zahlungsmittel sowie mehrere Personenwagen, Motorräder und Fahrräder. Mit den entwendeten Motorfahrzeugen beging der Mann eine Vielzahl von Strassenverkehrsdelikten.
Nachweis einer Irrfahrt in der Stadt Zürich am 13. Juni 2020 Unter anderem dank eines DNA-Treffers konnte dem Beschuldigten auch eine Irrfahrt vom 13. Juni 2020 in der Stadt Zürich nachgewiesen werden. Mit einem Anfang Juni 2020 in Winterthur entwendeten Personenwagen beschädigte er mehrere parkierte Autos, durchbrach ein Garagen- und ein Friedhofstor und demolierte Abschrankungen im Bereich des Friedhofs Sihlfeld. Bei seiner waghalsigen Fahrt hinterliess der Beschuldigte einen grossen Sachschaden, beging diverse Verkehrsregelverletzungen und nahm mit seiner Fahrweise die Verletzung von Unbeteiligten in Kauf. Nach dem Ende der Irrfahrt versuchte er mithilfe einer brennbaren Flüssigkeit, den von ihm gelenkten Personenwagen anzuzünden. Er wurde dabei allerdings von Drittpersonen gestört und ergriff darauf zu Fuss die Flucht, ohne sein Vorhaben umsetzen zu können.
Anklage an das Bezirksgericht Winterthur im abgekürzten Verfahren
Mit Anklage im abgekürzten Verfahren vom 13. September 2022 an das Bezirksgericht Winterthur hat die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland die aufwändige Untersuchung gegen den heute 27-jährigen Beschuldigten nun abgeschlossen. Neben mehrfacher versuchter Brandstiftung, versuchter schweren Körperverletzung, gewerbsmässigen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs werden dem Mann eine Vielzahl von teils qualifizierten Strassenverkehrsdelikten, Betäubungsmitteldelikten sowie diverse weitere Delikte vorgeworfen. Der Mann ist vollumfänglich geständig. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil durch ein Gericht gilt wie immer die Unschuldsvermutung.
Bei verschiedenen Taten konnten dem Mann der Besitz und/oder der vorgängige Konsum von Betäubungsmitteln (u.a. Crystal Meth, Kokain) nachgewiesen werden. Ein von Sachverständigen im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstelltes forensisch/psychologisches Gutachten diagnostiziert dem Mann bei einem Grossteil der vorgeworfenen Taten eine verminderte, teils sogar eine aufgehobene Schuldfähigkeit.
Das zuständige Gericht wird nun im Hauptverfahren die Angemessenheit der beantragten Sanktionen und der Regelung der Zivilansprüche zu prüfen und entscheiden haben. Mit der Anklageerhebung ist nun die Verfahrens- wie auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen. Die Staatsanwaltschaft beantwortet deshalb über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus keine weiteren Fragen.
Quelle: Staatsanwaltschaft Kanton Zürich