Gemäss der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) und dem BAFU sind alle Voraussetzungen nach der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV) für die Anordnung einer Regulierung erfüllt. Die Mindestanzahl getöteter Nutztiere wurde überschritten und die Präsenz eines Wolfsrudels bestätigt. Die Regulierungsbewilligung ist bis am 31. März 2024 gültig.
Staatsrat Frédéric Favre hat entschieden, ein Regulierungsabschuss in der Region Nanz anzuordnen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hatte dem Regulierungsgesuch der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) zugestimmt.
Gemäss der DJFW und dem BAFU sind nach der am 1. Juli 2023 in Kraft getretenen, revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV) alle Voraussetzungen für die Anordnung einer Regulierung erfüllt. In der Region Nanz wurden in den letzten 4 Monaten 56 Nutztiere dessen 22 in einer geschützten oder nicht zumutbar schützbaren Situation getötet. Aufgrund der Analyse des kantonalen Monitorings durch das BAFU, das sich namentlich auf verschiedene Fotografien von der DJFW stützt, konnte die Präsenz eines Rudels mit momentan 2 Jungtieren bestätigt werden.
Die Abschussquote ist abhängig von der Fortpflanzung des Rudels: Es dürfen höchstens so viele Wölfe erlegt werden, die die zweidrittel der im betroffenen Jahr geborenen Jungtiere nicht überschreitet. Elterntiere sind zu verschonen. Demnach können die Wildhüter der DJFW den Bestand des Rudels um ein Jungtier reduzieren.
Der Abschussentscheid wird am 11. September 2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Die DJFW ist zuständig für die Umsetzung der Abschussbewilligung, welche bis am 31. März 2024 gültig ist.
Quelle der Meldung: Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere