Zu schnell gefahren? Das droht Ihnen in der Schweiz - Bussen- und Strafenkatalog
Zu schnell gefahren? Das droht Ihnen in der Schweiz - Bussen- und Strafenkatalog
21.04.2025 | 11:25
Redaktion Polizeiticker Schweiz
(Symbolbild) (Bildquelle: Polizei)
Wer in der Schweiz das Tempolimit überschreitet, muss mit teils empfindlichen Konsequenzen rechnen. Je nach Ausmass der Geschwindigkeitsübertretung kann es bei einer Busse bleiben – oder eine Anzeige und sogar ein Führerausweisentzug folgen. Besonders gravierend wird es bei Raserdelikten. Hier finden Sie eine kompakte Übersicht über mögliche Strafen.
Bussen oder Anzeige bei Geschwindigkeitsübertretung
Innerorts:-
+1–5 km/h: CHF 40.–
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+6–10 km/h: CHF 120.–
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+11–15 km/h: CHF 250.–
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+16–20 km/h: Anzeige
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+21 km/h und mehr: Anzeige
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+1–5 km/h: CHF 40.–
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+6–10 km/h: CHF 100.–
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+11–15 km/h: CHF 160.–
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+16–20 km/h: CHF 240.–
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+21–25 km/h: Anzeige
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+26 km/h und mehr: Anzeige
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+1–5 km/h: CHF 20.–
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+6–10 km/h: CHF 60.–
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+11–15 km/h: CHF 120.–
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+16–20 km/h: CHF 180.–
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+21–25 km/h: CHF 260.–
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+26 km/h und mehr: Anzeige
Hinweis: Ein sogenannter Sicherheitsabzug wird von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen (z. B. 3 km/h bei Lasermessung).
Folgen einer Anzeige
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Geldstrafe: mindestens CHF 400.–, einkommensabhängig
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Weitere Kosten: Verfahrens- und Behördengebühren
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Möglicher Führerausweisentzug (siehe unten)
Führerausweisentzug bei höherer Übertretung
Innerorts:-
+16–20 km/h: Verwarnung
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+21–24 km/h: Mind. 1 Monat Entzug
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+25 km/h und mehr: Mind. 3 Monate Entzug
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+21–25 km/h: Verwarnung
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+26–29 km/h: Mind. 1 Monat Entzug
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+30 km/h und mehr: Mind. 3 Monate Entzug
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+26–30 km/h: Verwarnung
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+31–34 km/h: Mind. 1 Monat Entzug
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+35 km/h und mehr: Mind. 3 Monate Entzug
Was bei Wiederholung oder gefährlicher Fahrweise passiert
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Wiederholtes Schnellfahren: Führerausweisentzug oft deutlich länger
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Gefährliche Fahrweise: Sofortiger Ausweisentzug durch Polizei möglich
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Verkehrspsychologischer Test kann verlangt werden (zur Prüfung der Fahreignung)
Raserdelikte – wenn es richtig heftig wird
Als Raser gelten:-
Innerorts: ab +40 km/h
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Ausserorts: ab +60 km/h
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Autobahn: ab +80 km/h
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Freiheitsstrafe: 1–4 Jahre
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Führerausweisentzug: mindestens 2 Jahre
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Rückgabe nur mit verkehrspsychologischem Gutachten
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Fahrzeug kann eingezogen, verkauft oder verschrottet werden

