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Zürich – Feuerwerksverbot bleibt über den 1. August bestehen

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Ein Schild mit Feuerwerksverbotssymbol steht im Vordergrund, während am Himmel dahinter Feuerwerke aufsteigen.
Symbolbild (Bildquelle: Fotomontage)

In der Stadt Zürich gilt das Feuer- und Feuerwerksverbot weiterhin. Auch am 1. August und bis auf Weiteres sind offenes Feuer, Höhenfeuer und Feuerwerk im gesamten Stadtgebiet verboten.

Auch in den kommenden Tagen bleibt es sehr heiss und es sind weiterhin keine ergiebigen Niederschläge in Sicht. Das Sicherheitsdepartement beurteilt die Lage weiterhin als kritisch. Eine Aufhebung des allgemeinen Feuer- und Feuerwerksverbots in der Stadt Zürich kommt deshalb vorläufig nicht in Frage. Es gelten deshalb bis auf Weiteres – und explizit auch am 1.-August-Wochenende – folgende Einschränkungen:
  • Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder auf öffentlichen Grillplätzen)
  • Kein Grillieren mit Grillgeräten (inkl. Cheminées und Öfen), die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden
  • Gas- und Elektrogrills bleiben erlaubt, sofern sie kippsicher auf einem feuerfesten, befestigten Untergrund betrieben und jederzeit beaufsichtigt werden
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk
  • Keine Höhenfeuer
Das durch Stadträtin Karin Rykart, Vorsteherin des Sicherheitsdepartements, verfügte allgemeine Feuerverbot ist seit Freitag, 17. Juli 2026 in Kraft. Es gilt bis auf Widerruf auf dem ganzen Stadtgebiet.
Zuwiderhandlungen gegen die städtische Anordnung werden polizeilich geahndet.
Quelle der Nachricht: Stadt Zürich

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