Zürich

Zürich – Temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung für motorisierte Schiffe wird auf Stadtgebiet aufgehoben

Seepolizei Zürich - Symbolbild
Seepolizei Zürich - Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei Zürich)

Aufgrund des gesunkenen Pegelstandes des Zürichsees kann die vom Freitagmorgen, 16. Juli 2021, für den Zürichsee erlassene Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Stadtgebiet aufgehoben werden. Nach wie vor gilt das Verbot für jegliches Befahren oder Baden bzw. Schwimmen in der Limmat und der Sihl.

Da sich die Wetterlage in den letzten Tagen etwas beruhigt hatte und sich der Wasserstand des Zürichsees wieder senkte, wurde die Gefahrensituation für den Uferbereich neu eingeschätzt. Per Donnerstag, 22. Juli 2021, hebt die Stadtpolizei Zürich, die vom Freitagmorgen, 16. Juli 2021, erlassene Geschwindigkeitsbegrenzung für alle motorisierten Schiffe auf dem Zürichsee auf dem Stadtgebiet auf. Das erlassene Verbot der Stadtpolizei Zürich für jegliches Befahren der Limmat ab dem Lettenwehr bis zur Stadtgrenze und der Sihl ab der Zollbrücke bis zum Einfluss in die Limmat bleibt bestehen. Dies Sperre gilt auch für das Baden bzw. Schwimmen.

Die Stadtpolizei Zürich weisst eindringlich auf die Gefahr auch im Uferbereich von Fliessgewässern hin:

  • Meiden Sie den Uferbereich von Gewässern, denn Uferpartien können instabil sein.
  • Die Strömung von Bächen und Flüssen ist aktuell ausserordentlich stark. Auch das Abkühlen im Wasser von nur einzelnen Körperteilen kann zu kritischen Situationen führen
  • Achten Sie besonders auf Personen und Tiere, welche die Gefahr nicht abschätzend können