(Symbolbild) (Bildquelle: Stadtpolizei Winterthur)
Zwischen Samstag, 2. Mai 2026, und Sonntag, 3. Mai 2026, kam es in Winterthur zu mehreren Vorfällen, darunter ein Unfall zwischen Auto und Velo sowie diverse Gesetzesverstösse. Verletzt wurde niemand, die Polizei leitete mehrere Verfahren ein.
Töss – Gastrobetrieb ohne Bewilligung
Am Samstagabend, 2. Mai 2026, kurz vor 21 Uhr, führte eine Patrouille der Stadtpolizei Winterthur eine Kontrolle in einem Gastrobetrieb durch. Die Einsatzkräfte stellten dabei fest, dass der Betrieb über kein Patent nach kantonalem Gastgewerbegesetz verfügte. In der Folge wurde der Gastrobetrieb geschlossen. Die verantwortliche Person, ein 26-jähriger Mann aus Eritrea, wurde durch die Stadtpolizei Winterthur angezeigt.
Winterthur-Stadt – Lenker ohne Fahrberechtigung
Am Samstagabend, 2. Mai 2026, um 22.30 Uhr, kontrollierte eine Patrouille der Stadtpolizei Winterthur einen Autolenker. Die Polizeifunktionäre stellten fest, dass der 25-jährige Lenker über keine Fahrberechtigung verfügte. Durch die Stadtpolizei Winterthur wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Winterthur-Stadt – Unfall zwischen Auto und Velo
Am Sonntagmorgen, 3. Mai 2026, kurz nach 1.30 Uhr, meldete ein Autofahrer der Einsatzzentrale der Stadtpolizei, dass ein Velofahrer mit seinem Fahrzeug kollidiert sei. Die ausgerückte Patrouille traf vor Ort auf den Melder sowie auf einen 27-jährigen Velofahrer.
Nach ersten Erkenntnissen fuhr der Velofahrer rechts an einem an einer Ampel stehenden Auto vorbei, verlor dabei das Gleichgewicht und stürzte gegen das Fahrzeug. Die Polizeifunktionäre stellten beim Velofahrer Alkoholeinfluss fest. Er wurde entsprechend angezeigt. Am Auto entstand leichter Sachschaden.
Quelle der Polizeinachricht: Stapo Winterthur


