Seit mehreren Monaten führen die Zuger Strafverfolgungsbehörden ein Ermittlungsverfahren wegen Förderung der illegalen Prostitution und Widerhandlung gegen das Ausländer-und Integrationsgesetz. Im Zentrum der Ermittlungen steht ein Ehepaar, welches in mehreren Kantonen über eine längere Zeit mutmasslich chinesische Frauen illegal als Sexarbeiterinnen beschäftigt hat. Das durch die beiden Beschuldigten betriebene Erotik-Etablissement hat sich zu Beginn der Ermittlungen im Kanton Zug befunden.
Am vergangenen Mittwoch, den 11. Dezember 2024, wurde das Ehepaar bei einer koordinierten Polizeiaktion in den Kantonen Obwalden und Aargau festgenommen. Bei den Örtlichkeiten handelt es sich zum einen um den privaten Wohnsitz des Ehepaars sowie um den aktuellen Standort des Erotik-Etablissements.
Weiter wurden an den beiden Örtlichkeiten Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei trafen die Einsatzkräfte im Erotik-Etablissement auf zwei anwesende Sexarbeiterinnen. Gemäss den bisherigen Ermittlungen wurden sie durch das festgenommene Ehepaar illegal als Prostituierte beschäftigt.
Die beiden chinesischen Staatsangehörigen wurden durch den Schnellrichter der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug wegen Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Durch das Amt für Migration wurden die beiden Frauen aus der Schweiz weggewiesen und mit einem zweijährigen Einreiseverbot belegt.
Gegen die Betreiber des Erotik-Etablissements hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug eine Strafuntersuchung wegen Förderung der Prostitution sowie Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz eröffnet. Bei den beiden Beschuldigten handelt es sich um einen 58-jährigen Schweizer und eine 51-jährige chinesische Staatsangehörige. Die Zuger Polizei wurde bei der koordinierten Aktion von mehreren Einsatzkräften der Kantonspolizei Obwalden und der Kantonspolizei Aargau unterstützt.
Quelle der Polizeinachricht: Polizei Zug