Wussten Sie das? - Hauseigentümer müssen Trottoirs von Schnee befreien - sonst haften sie dafür
Fussgänger sollen sicher durch den Winter kommen. Eigentümer der angrenzenden Grundstücke müssen deshalb im Winter verschneite oder vereiste Trottoirs begehbar machen. Das Tiefbauamt räumt den Schnee auf der Strasse. Hauptstrassen und Pendlerrouten haben dabei Priorität. Bereits bei angekündigtem Schneefall und Frost werden kritische Stellen vorbeugend mit Salzsole besprüht.
