St.Galler Taminatal - Wolf durch Wildhut erlegt
Letzte Nacht wurde ein weiblicher Wolf durch die Wildhut im Taminatal erlegt.
Letzte Nacht wurde ein weiblicher Wolf durch die Wildhut im Taminatal erlegt.
Letzte Nacht erlegte die Wildhut im Weisstannental einen männlichen Jungwolf. Er war Teil des Calfeisenrudels. Für dieses hatte das Amt für Natur, Jagd und Fischerei den Abschuss verfügt.
Der Kanton Graubünden ist über das Vorgehen der Umweltschutzorganisationen überrascht und enttäuscht. Nachdem nun die Details der Beschwerde vorliegen und klar ist, dass sich diese nur gegen einen Teil der proaktiven Regulation richtet, wird die proaktive Regulation in den nicht davon betroffenen Teilen fortgesetzt. Auch die Jägerschaft wird unterstützen.
Nach einer Beschwerde mehrerer Naturschutzorganisationen an das Bundesverwaltungsgericht ist der Kanton Graubünden verpflichtet die proaktive Regulation von Wolfsrudeln vorerst zu stoppen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Kanton Graubünden den Eingang der Beschwerde am 8. Dezember 2023 mitgeteilt. Die proaktive Wolfregulation ist seit dem 1. Dezember 2023 möglich.
Für die am 18. November 2023 am Blasenberg gerissenen Schafe ist doch ein Wolf verantwortlich. Das haben die Untersuchungen der DNA-Proben nun ergeben. Die eher schwachen Bissspuren deuteten zuerst auf einen Hund hin.
Am 1. Dezember 2023 haben die kantonalen Wildhüter einen Jungwolf aus dem Augstbord-Rudel entnommen, innerhalb des bewilligten Perimeters im Rahmen der proaktiven Wolfsregulierung. Nach der Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) hatte Staatsrat Frédéric Favre die proaktive Regulierung des Wolfs im Wallis angeordnet. Der Kanton hatte beim BAFU die Bewilligung für die vollständige Entnahme von sieben Rudeln beantragt, was ungefähr 34 Wölfen aus einer geschätzten Population von 90 bis 120 Individuen entspricht.
Nach dem das Bundesamtes für Umwelt (BAFU) zugestimmt hat, hat Staatsrat Frédéric Favre entschieden, die proaktive Regulierung des Wolfes im Wallis umgehend anzuordnen. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) und das BAFU haben festgestellt, dass alle Bedingungen für die Anordnung einer proaktiven Regulierung erfüllt sind, und zwar in Bezug auf die revidierte Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die am 1. Dezember 2023 in Kraft treten wird. Die Genehmigung zur Regulierung ist bis zum 31. Januar 2024 gültig und wird am 1. Dezember 2023 im Amtsblatt veröffentlicht.
Um das Risiko von Konflikten zwischen Wolf und Bevölkerung oder Nutztieren zu minimieren, setzt der Kanton Nidwalden auf Herdenschutzmassnahmen und Aufklärung. Eine Gefährdung von Wolfsübergriffen auf Menschen besteht zurzeit keine, hält der Regierungsrat in seinem Bericht auf ein Postulat fest. Bei Bedarf sind Instrumente vorhanden, die ein Eingreifen in die Wolfspopulation ermöglichen würden.
Das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) erstellte eine kantonale Strategie zur proaktiven Regulierung des Wolfs. Damit setzt es die neue Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) um, die am 1. Dezember 2023 in Kraft treten wird. Der Kanton hat beim Bundesamt für Umwelt die Bewilligung für eine vollständige Entnahme von sieben Rudeln beantragt, was etwa 34 Wölfen bei einer geschätzten Population von 90 bis 120 Tieren entspricht. Es ist auch vorgesehen, dass Jäger die Wildhüter unterstützen, nachdem sie eine spezielle Ausbildung absolviert haben.
In der Nacht vom 16. auf den 17. November wurde ein junger Wolf in Mollis überfahren. Es ist noch unklar, woher das Tier stammt.
In der Nacht vom 3. auf den 4. November 2023 ist bei Waltensburg/Vuorz ein weiblicher Jungwolf aus dem Wolfsrudel Vorab überfahren worden. Ein weiterer wurde im Rahmen der laufenden Bestandesregulation in derselben Nacht erlegt.
Die Wolfspopulation in der Schweiz nimmt exponentiell zu. Das stellt insbesondere die Alpwirtschaft mit Schafen und Ziegen vor grosse Herausforderungen. Um den Wolfsbestand in der Schweiz rasch unter Kontrolle zu bringen und das Zusammenleben von Mensch und Wolf zu ermöglichen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. November 2023 eine Anpassung der Jagdverordnung gutgeheissen. Damit setzt er die Ausführungsbestimmungen eines ersten Teils des vom Parlament 2022 angepassten Jagdgesetzes befristet in Kraft. Ab dem 1. Dezember 2023 ist nun unter klar definierten Bedingungen die präventive Regulierung von Wolfsrudeln zur Verhütung zukünftiger Schäden erlaubt.
Das Bundesamt für Umwelt hat die Abschussbewilligung des Leitwolfs des Kärpfrudels erteilt. Der vorgesehene Abschuss darf zwischen dem 1. November 2023 und dem 31. Januar 2024 vollzogen werden.
Das Bundesamt für Umwelt erteilte am 16. Oktober 2023 seine Zustimmung für die Regulierung des Kärpfrudels und des Schiltrudels. Das Gesuch zum Abschuss des Leitwolfs des Kärpfrudels wurde noch nicht beantwortet. Die vorgesehenen Abschüsse sind aufwendig und dürfen bis am 31. Januar 2024 vollzogen werden. Der konsequente Herdenschutz ist auch künftig von zentraler Bedeutung.
Nach Erhalt der Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) wurde vom Staatsrat Frédéric Favre die Regulierung des Wolfsrudels Region Nanz angeordnet.
Der Kanton Glarus hat beim Bund ein Gesuch zur Regulierung des Wolfsrudels Schilt eingereicht. Es wird begründet durch Schäden an Nutztieren, wie das zuständige Departement Bau und Umwelt mitteilt.
Am 31. August 2023 erlegte die kantonale Wildhut zwei Jungwölfe des Valgrondarudels innerhalb des bewilligten Perimeters. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hatte den Abschuss am 7. August 2023 gestattet.
Mitte August 2023 erlaubte der Kanton den Abschuss von Wölfen zur Bestandesregulierung des Valgronda-Wolfsrudels in der Surselva. Nun liegt für die Bestandesregulierung zwei weiterer Rudel die Bewilligung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) vor. In den Wolfsrudeln Moesola und Stagias wird der Abschuss von insgesamt vier Wölfen verfügt. Das Gesuch zur Regulation des Beverinrudels lehnte das BAFU ab.
Die wohl älteste Wölfin der Schweiz ist tot. Die Fähe F07, Begründerin des Calandarudels, musste am Montagabend in der Nähe von Haldenstein aufgrund ihres körperlich schlechten Zustands und fehlender Fluchtreaktionen durch die Wildhut erlegt werden. Das Alter des Tieres wird auf 13 bis 14 Jahre geschätzt. Im Juni 2011 konnten erste Spuren von F07 im Oberwallis nachgewiesen werden. Seit Herbst 2011 lebte die Wölfin im Kanton Graubünden.
Am Samstagmorgen (5.8.2023) wurde ein totes Kalb auf der Alp Ännetseeben (Glarus Süd) von der Wildhut als Wolfsriss bestätigt. Die Jagdbehörde steht mit der zuständigen Bundesbehörde in Kontakt, um das weitere Vorgehen zu klären.