Die kantonalen Fachstellen rufen die Bevölkerung auf, vorsichtig mit Feuerwerk und 1. Augustfeuern umzugehen. Sie empfehlen, im Gebiet mit erheblicher Waldbrandgefahr 200 Meter Abstand zum Wald, zu Feld- und Ufergehölz einzuhalten.
Allgemein gelten die folgenden Verhaltenshinweise:
Bei starkem Wind auf Feuer verzichten.
Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen.
Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.
Informationen zur aktuellen Situation im Kanton Bern: www.be.ch/waldbrandgefahr
Quelle der Polizeimeldung: Kapo BE