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1. August in Bern - Vorsicht beim Abbrennen von Feuerwerk

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1. August in Bern - Vorsicht beim Abbrennen von Feuerwerk

27.07.2023 | 09:34

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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1. August in Bern - Vorsicht beim Abbrennen von Feuerwerk

(Symbolbild) (Bildquelle: TickerMedia)

Im Kanton Bern müssen im Hinblick auf den 1. August keine besonderen Massnahmen bezüglich Feuerwerk und 1. Augustfeuer vorgenommen werden. Das Amt für Wald und Naturgefahren beurteilt die Waldbrandgefahr in grossen Teilen des Kantons als «mässig» (Stufe 2), in Teilen des Mittellands (Jurasüdfuss, Biel und Seeland) als «erheblich» (Stufe 3).

Die kantonalen Fachstellen rufen die Bevölkerung auf, vorsichtig mit Feuerwerk und 1. Augustfeuern umzugehen. Sie empfehlen, im Gebiet mit erheblicher Waldbrandgefahr 200 Meter Abstand zum Wald, zu Feld- und Ufergehölz einzuhalten.
Allgemein gelten die folgenden Verhaltenshinweise:
  • Bei starkem Wind auf Feuer verzichten.
  • Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen.
  • Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.
Informationen zur aktuellen Situation im Kanton Bern: www.be.ch/waldbrandgefahr
Quelle der Polizeimeldung: Kapo BE

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