(Symbolbild) (Bildquelle: Pixabay)
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Hundehändler erhoben. Er soll illegal Welpen aus Südosteuropa in die Schweiz gebracht, deren Herkunft verschleiert und Käufer betrogen haben.
Umfangreiche Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich führten Anfang 2021 zur Verhaftung eines 33-jährigen Schweizers. Der Mann stand im Verdacht, Hundewelpen illegal in die Schweiz eingeführt und im Internet auf betrügerische Weise zum Kauf angeboten zu haben (wir berichteten). Die Staatsanwaltschaft hat nun das Strafverfahren gegen den Beschuldigten abgeschlossen und vor wenigen Tagen beim Bezirksgericht Bülach Anklage erhoben.
Gemäss Anklage soll der Beschuldigte im Zeitraum von Ende Juli 2020 bis Anfang Januar 2021 in insgesamt 23 Fällen im Internet Hundewelpen mit angeblich Schweizer Herkunft zum Verkauf angeboten haben. Dabei soll er die tatsächliche Herkunft der Tiere aus Südosteuropa verschleiert und die Käuferinnen und Käufer über deren tatsächlichen Wert getäuscht haben.
Zuvor soll sich der Beschuldigte gegenüber Tierarztpraxen unter falschem Namen als Züchter ausgegeben haben, um die Ausstellung von Heimtierausweisen und die Durchführung von notwendigen Impfungen zu erlangen.
Dem Beschuldigten wird weiter vorgeworfen, gegenüber den Zollbehörden unwahre Angaben gemacht zu haben, als er Hundewelpen auf dem Landweg in die Schweiz einführte. Sowohl beim Transport der Tiere von Südosteuropa in die Schweiz als auch später an seinem Wohnsitz im Kanton Zürich soll der Beschuldigte die Tiere unzureichend gehalten und
versorgt haben, was bei mehreren Tieren zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt haben soll.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten gewerbsmässigen Betrug, mehrfache Urkundenfälschung, mehrfache Tierquälerei und weitere Delikte zur Last und beantragt beim Gericht eine teilbedingte Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe sowie eine Busse.
Mit der Anklageerhebung sind sowohl die Verfahrens- als auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle der Nachricht: Oberstaatsanwaltschaft Kanton Zürich


