Appenzell Innerrhoden – Testkäufe zeigen Mängel beim Jugendschutz
Appenzell Innerrhoden – Testkäufe zeigen Mängel beim Jugendschutz
23.12.2025 | 11:49
Redaktion Polizeiticker Schweiz
(Symbolbild) (Bildquelle: Adobe Stock - Nomad_Soul)
Testkäufe im Auftrag des Gesundheitsamts Appenzell Innerrhoden zeigen Defizite beim Jugendschutz: Mehr als die Hälfte der kontrollierten Verkaufsstellen hielt sich im November nicht vollständig an die gesetzlichen Bestimmungen zu Alkohol- und Tabakabgabe.
Das Blaue Kreuz St.Gallen-Appenzell hat im Auftrag des Gesundheitsamts im November 2025 Testkäufe in acht Verkaufsstellen im Kanton durchgeführt. Jugendliche unter 16 Jahren versuchten dabei gleichzeitig Bier und Zigaretten zu erwerben, sofern beide Produkte im Sortiment vorhanden waren. Die Abgabe von Bier an unter 16-jährige ist in der Schweiz verboten. Zigaretten dürfen erst ab 18 Jahren verkauft werden.
Gemischte Ergebnisse
Drei Verkaufsstellen hielten sich an die Jugendschutzbestimmungen und verkauften weder Alkohol noch Tabak. Vier Verkaufsstellen fragten nach dem Alter und verkauften den Jugendlichen das Bier, nicht aber die Zigaretten. Eine Verkaufsstelle fragte nicht nach dem Alter und verkaufte den Testkaufpersonen beide Produkte.
Diese Resultate zeigen: Der Jugendschutz wird nicht bei allen Produkten gleich konsequent umgesetzt. «Es ist besorgniserregend, dass Bier bewusst an unter 16-Jährige verkauft wurde. Das darf nicht sein», sagt Mathias Cajochen, Leiter des Gesundheitsamts.
Warum der Jugendschutz wichtig ist
Beide Produkte sind nicht harmlos. Wer früh Suchtmittel wie Alkohol und Tabak konsumiert, hat ein höheres Risiko für Abhängigkeit und gesundheitliche Probleme. Zudem befindet sich das Gehirn im Jugendalter in einer sensiblen Entwicklungsphase.
Alkohol und Nikotin können die Entwicklung der Gehirnstruktur beeinflussen, was sich beispielsweise auf die Konzentrations- und Lernfähigkeit auswirken kann. Die Einschränkung des Zugangs zu diesen Produkten ist deshalb ein wichtiger Pfeiler der Prävention.
«Wir erwarten von Verkaufsstellen, ihre Mitarbeitenden mit den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln regelmässig zu schulen und sicherzustellen, dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. So können wir die Jugendlichen vor den negativen Konsequenzen des Konsums schützen», fordert Andrea Niederhauser, kantonale Beauftragte für Gesundheitsförderung und Prävention.


