Bern

Bewährte Kooperation zwischen Polizei und Zoll wird ausgebaut

Die Kapo Bern und das BAZG haben eine teilrevidierte Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet.
Die Kapo Bern und das BAZG haben eine teilrevidierte Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet. (Bildquelle: Kantonspolizei Bern)

Am Montag, 10. November 2025, haben die Kantonspolizei Bern und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit eine neue Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet. Damit wird die bewährte Zusammenarbeit im sicherheitspolizeilichen Bereich fortgesetzt und auf internationale Busterminals ausgeweitet.

Am Montagnachmittag, 10. November 2025, haben der Sicherheitsdirektor des Kantons Bern, Regierungsrat Philippe Müller, und der Kommandant, Christian Brenzikofer, zusammen mit dem Direktor des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Pascal Lüthi, und dem Chef der Regionalebene Zoll Mitte, Emmanuel Mathys, eine teilrevidierte Verwaltungsvereinbarung zur Weiterführung der sicherheitspolizeilichen Zusammenarbeit unterzeichnet.

«Die Weiterführung dieser bewährten Zusammenarbeit zur Durchsetzung des Ausländerrechts sowie des Zollrechts stärkt die Sicherheit im Kanton Bern nachhaltig», hält Sicherheitsdirektor Philippe Müller anlässlich der Unterzeichnung fest.

Die Zusammenarbeit wird auf internationale Busterminals ausgeweitet.
Die Zusammenarbeit wird auf internationale Busterminals ausgeweitet. (Bildquelle: Kantonspolizei Bern)

Das Ziel der Vereinbarung ist es, die bereits bestehende und bewährte Zusammenarbeit im sicherheitspolizeilichen Bereich fortzuführen und weitere Synergien zu nutzen, die sich bei der Aufgabenerfüllung ergeben.

Bereits heute führen die Mitarbeitenden des BAZG im Auftrag des Kantons Bern insbesondere Kontrollen unter anderem mit Blick auf die Einhaltung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) (z.B. illegale Einreise) und des Zollrechts im Bahnverkehr und an Bahnhöfen durch, neu sind solche Kontrollen auch an den internationalen Busterminals vorgesehen.

Die gemeinsame Zusammenarbeit wird laufend überprüft.
Die gemeinsame Zusammenarbeit wird laufend überprüft. (Bildquelle: Kantonspolizei Bern)

Bei der Feststellung von bestimmten Delikten, wie beispielsweise Widerhandlungen gegen das AIG, kann das BAZG diese selbständig anzeigen und muss die Kantonspolizei Bern nicht beiziehen. Kommandant Christian Brenzikofer: «Diese Änderung macht unsere Zusammenarbeit effizienter und entlastet gleichzeitig die Kantonspolizei Bern». Die Vereinbarung wurde unbefristet abgeschlossen.

Die gemeinsame Zusammenarbeit wird laufend überprüft und gegebenenfalls wieder praxisnah justiert.

Quelle der Polizeinachricht: Kapo BE