Insgesamt wurden dreißig solcher Fahrzeuge und deren Fahrer oder Besitzer kontrolliert. Im Zuge der Kontrollen wurden ein Fall von Fahren ohne Führerschein und ein Fall von Fahren ohne Kennzeichen und ohne Versicherung aufgedeckt.
Nach der Vernehmung wurden die Personen wegen Verstoßes gegen die einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung angeklagt. Darüber hinaus wurden folgende Bußgelder verhängt: zwei für das Fahren abseits der Piste, eines für das Verändern eines Schlittens, sechs für das Nichtanbringen eines Nummernschildes und eines für das Fahren ohne Helm. Schließlich werden 11 Schlitten einer obligatorischen Prüfung unterzogen.
Bitte beachten Sie (siehe Webseite), dass Motorschlitten nur dann auf schneebedeckten Straßen verkehren dürfen, wenn die Fahrt zum Erreichen von Wohngrundstücken notwendig ist, das Fahrzeug vorschriftsmäßig und regelmäßig verkehrsberechtigt ist und der Fahrer die entsprechende Lizenz besitzt.