Gemäss der Impfempfehlung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) umfasst das Impfschema für den Impfstoff von Pfizer/BioNTech zwei Impfdosen pro Person im Abstand von mindestens drei bis maximal sechs Wochen.
Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, Tessin und Zug sahen sich aufgrund von Lieferverzögerungen mit einem Mangel an Impfdosen konfrontiert, der die rechtzeitige Durchführung von Zweitimpfungen gefährdete. Unter Vermittlung des BAG konnte nun ein Abtausch organisiert werden.
Die Kantone Bern und Luzern treten kurzfristig einen Teil der ihnen zustehenden Impfdosen ab. Auch der Kanton Freiburg hat Dosen angeboten, der Bedarf kann aber mit den beiden genannten Kantonen gedeckt werden. Diese erhalten dafür zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Impfdosen. Die Gesamtmenge der Impfdosen pro Kanton bleibt folglich unverändert. Auch neben diesem Abtausch helfen sich die Kantone untereinander bei Bedarf aus.
Das BAG hat gegenüber den Kantonen noch einmal unterstrichen, dass eine «dynamische Verteilung» in der Schweiz nicht zur Debatte steht. Die Impfgeschwindigkeit in den Kantonen hat also keinen Einfluss auf die Kontingente. Letztere richten sich weiterhin nach der Bevölkerungszahl sowie nach dem Bevölkerungsanteil der Zielgruppen. Die Planung der Impfungen gegen das Coronavirus ist grundsätzlich Sache der Kantone. Das BAG hat seine Empfehlung diese Woche präzisiert. Den Kantonen wird eine physische Reservation der zweiten Dosis nahegelegt. Sie sollen von den gelieferten Dosen also stets die Dosen für die Zweitimpfung zurückstellen.