Aargau

Coronavirus – Corona-Demonstration in Wettingen nicht bewilligt

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei Aargau)

Der Verein "Aktionsbündnis Aargau-Zürich für eine vernünftige Corona-Politik" reichte am 19. April 2021 eine Beschwerde beim Regierungsrat ein, nachdem der Gemeinderat Wettingen das Gesuch für die Durchführung einer Kundgebung am 8. Mai 2021 in Wettingen abgelehnt hatte. Der Regierungsrat stützt die Argumente des Gemeinderats und weist die Beschwerde ab.

Der Wettinger Gemeinderat hat am 12. April 2021 das Gesuch des Vereins "Aktionsbündnis Aargau-Zürich für eine vernünftige Corona-Politik" für die Durchführung einer Kundgebung/Protestmarsch abgelehnt, weil die Einhaltung der Maskenpflicht gemäss der Covid-19-Verordnung des Bundes durch die Organisatoren nicht sichergestellt und angesichts der Anzahl Teilnehmenden von der Polizei nicht durchgesetzt werden könne. Der Regierungsrat stützt den Entscheid des Gemeinderats Wettingen, die Kundgebung am 8. Mai 2021 nicht zu bewilligen und weist die Beschwerde des Vereins "Aktionsbündnis Aargau-Zürich" ab.

Öffentliches Interesse für Nichtdurchführung
Der Regierungsrat führt zudem in seinem Entscheid aus, dass nach dem Bundesrecht politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen und Unterschriftensammlungen grundsätzlich zulässig sind und für diese kein Schutzkonzept erforderlich ist. Damit ist die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit gewährleistet. Indes ist es zwingend notwendig, dass die Teilnehmenden im Rahmen der geltenden Schutzmassnahmen eine Gesichtsmaske tragen müssen. Der für die Demonstration vom Gesuchsteller vorgesehene Sicherheitsdienst würde nicht genügen, um bei der erwarteten Anzahl von 6'500 bis 8'000 Teilnehmenden die Maskenpflicht durchzusetzen. Insbesondere auch, weil die Erfahrungen mit vergleichbaren Veranstaltungen gezeigt haben, dass die Maskenpflicht grossmehrheitlich nicht beachtet wird. Zudem kann die Maskenpflicht auch durch die Polizei angesichts der geplanten Demonstrationsgrösse nicht mit verhältnismässigen Mitteln durchgesetzt werden. Es liegt deshalb nach Ansicht des Regierungsrats ein überwiegendes öffentliches Interesse vor, dass die Kundgebung in Wettingen nicht durchgeführt wird.

Gesundheitsschutz geht vor
Somit geht im vorliegenden Fall der Gesundheitsschutz der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit vor. Seit einem Jahr kämpfen Bund und Kantone gegen die Ausbreitung der Pandemie. Es gibt Einschränkungen in den verschiedensten Bereichen des täglichen Lebens der Menschen. Selbst wenn der Nutzen einzelner Massnahmen nicht messbar ist, tragen sie in ihrer Gesamtheit dazu bei, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen oder gar zu stoppen. Dadurch, dass die Teilnehmenden an der Kundgebung keine Maske tragen, gefährden sie nicht nur sich selbst, sondern auch Dritte. Die Kundgebung kann unter diesen Aspekten nicht bewilligt werden. Der Regierungsrat erachtet es zudem als vertretbar, dass der Gemeinderat die Demonstration angesichts der Verhältnisse vor Ort auch aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht erlaubt hat.