Betrugsmasche Enkeltrick
Gemäss Anklageschrift war der Beschuldigte über mehrerer Jahre Mitglied einer international operierenden Gruppierung, die sich auf Betrugstaten gegenüber älteren Menschen spezialisiert hatte. Die Tätergruppe setzte dabei auf die sogenannte „Enkeltrick“-Masche: In Telefongesprächen gaben sich Beteiligte als nahe Verwandte oder Bekannte der jeweils kontaktierten Person aus.
Durch gezielte Gesprächsführung und psychischen Druck wurden die Angerufenen dazu veranlasst, grössere Geldbeträge oder Wertgegenstände zu übergeben – in der falschen Annahme, einem Familienmitglied in einer Notlage zu helfen.
Die Auswahl der betagten Geschädigten erfolgte systematisch anhand alt klingender Vornamen im Telefonverzeichnis. Die Kommunikation wurde durch professionell geschulte Anrufer („Keiler“) geführt, während sogenannte „Logistiker“ und „Abholer“ die Abwicklung der Geld- und Wertgegenstandsübergaben übernahmen.
Position des Beschuldigten
Der Beschuldigte soll innerhalb der Täterstruktur verschiedene Rollen eingenommen haben: Einerseits führte er selbst wiederholt Gespräche mit potenziellen Geschädigten. Andererseits koordinierte er als Zwischenkeiler die Übergaben und unterstützte andere Gruppierungsmitglieder organisatorisch.
Die Betrugstaten wurden vorwiegend von Polen aus geplant und gesteuert. Zwischen März 2012 und Juli 2016 kam es in elf Fällen zu einer erfolgreichen Übergabe von Bargeld oder Wertgegenständen wie Goldbarren oder Armbanduhren innerhalb der Schweiz. Die Schadenssumme beläuft sich dabei auf insgesamt rund CHF 1'021'670. In weiteren 21 Fällen blieb es beim Versuch.
Auslieferung nach Verbüssung deutscher Haftstrafe
Da der Beschuldigte in Deutschland im Zusammenhang mit gleichgelagerten Betrugsdelikten zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, konnte das Strafverfahren in der Schweiz zunächst nicht durchgeführt werden. Nach Verbüssung der deutschen Strafe wurde er im Mai 2025 über das Bundesamt für Justiz an die Schweiz ausgeliefert.
Der Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aargau lautet gewerbsmässiger Betrug. Die Staatsanwaltschaft hat die Durchführung eines abgekürzten Verfahrens und eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten beantragt. Die Anklage ist beim Bezirksgericht Aarau hängig.
Für den Beschuldigten gilt bis zu einem rechtskräftigen Entscheid die Unschuldsvermutung für die in der Schweiz begangenen Delikte.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo AG