Von April bis Dezember 2022 fanden 115 Spirituosentestkäufe und 9 Onlinetestkäufe statt. Zusätzlich fanden 91 Bier- und Wein- sowie 41 Tabaktestkäufe statt. Die Testkäufe, die in 37 Aargauer Gemeinden durchgeführt wurden, betrafen Restaurants, Grossverteiler, Detailhandel, Take-aways, Tankstellenshops, Kioske, Events/Feste, Bars und wurden durch Testkäuferinnen und Testkäufer im Alter zwischen 14 und 17 ¾ Jahren durchgeführt. Die Testkäufe fanden physisch sowie online statt.
Die Ergebnisse der Aargauer Testkäufe von 2022 zeigen, dass in Restaurants, im Detailhandel, in Take-aways sowie an Events/Festen die meisten Fehlverkäufe an Minderjährige erfolgten.
Die Auswertung der Testkäufe von Alkohol im Online-Handel zeigt, dass hier Handlungsbedarf besteht und die bestehenden Tools zur Altersidentifikation nicht ausreichen, um den Jugendschutz zu gewährleisten: Nur bei zwei der im Kanton Aargau durchgeführten neun Testkäufe wurden die Jugendschutzbestimmungen vollständig eingehalten.
Testkaufkampagne des Bundes mit Beteiligung des Kantons Aargau
Die Testkäufe im Kanton Aargau sind Teil der Testkaufkampagne des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), in deren Rahmen das BAZG Spirituosentestkäufe in den Kantonen finanziert. Der Kanton Aargau beteiligt sich mit der Finanzierung einer zweiten Testserie von Wein-, Bier- und Tabaktestkäufen daran.
Das Blaue Kreuz und die Regionalpolizeien haben die Testkäufe jeweils anschliessend mit den Verkaufsstellen besprochen und sie betreffend Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sensibilisiert.
Sensibilisierung auf Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen
Testkäufe sind ein wichtiger Bestandteil der Jugendschutzmassnahmen im Kanton Aargau. Sie verbessern die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beim Verkauf von Alkohol und Tabak an Minderjährige und sensibilisieren die Verkaufsstellen für den Jugendschutz. Von entscheidender Bedeutung ist dabei, dass die Verstösse bei Testkäufen unmittelbar aufgedeckt werden. Regelmässig durchgeführte Testkäufe fördern die korrekte Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen und führen so zu einer Reduktion der Verfügbarkeit von alkoholischen Getränken und Tabakwaren für Jugendliche. Strafrechtlich dürfen die aus den Testkäufen gewonnenen Erkenntnisse noch nicht verwertet werden.
Der Kanton Aargau wird sich auch an der Testkaufkampagne des BAZG in den Jahren 2023 bis 2024 beteiligen.
Quelle der Polizeimeldung für Polizeiticker: Kapo AG