Bern

Kanton Bern – Vermehrt «Schockanrufe» verzeichnet

(Symbolbild)
(Symbolbild) (Bildquelle: Polizei NRW)

In den letzten sieben Tagen sind im Kanton Bern vermehrt Meldungen zu Betrugsversuchen durch «Schockanrufe» eingegangen. In einem Fall erbeutete die unbekannte Täterschaft 50'000 Franken. Die Kantonspolizei Bern warnt und gibt Tipps.

Seit Donnerstag, 24. März 2022, sind bei der Kantonspolizei Bern aus dem gesamten Kantonsgebiet, mehrheitlich aus dem Raum Bern, rund 45 Meldungen zu «Schockanruf»-Betrügereien eingegangen. In einem Fall gelang es der unbekannten Täterschaft 50'000 Franken zu erbeuten. Eine Frau aus dem Raum Bern meldete der Kantonspolizei Bern am Mittwoch, 30. März 2022, dass sie von einer hochdeutschsprechenden Frau, welche sich als Polizistin ausgab, angerufen wurde. Diese erzählte ihr, dass ihre Tochter einen Verkehrsunfall gehabt habe und nun aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes Geld benötige. Während dem Telefongespräch war eine weinende Frau im Hintergrund zu hören. In der Folge übergab das Opfer einer unbekannten Person, einem angeblichen Mitarbeiter der Versicherung, das geforderte Bargeld. Die Kantonspolizei Bern hat Ermittlungen aufgenommen, die Täterschaft konnte bisher nicht identifiziert werden.

Die sogenannten «Schockanrufe» sind dem Enkeltrick sehr ähnlich und seit Anfang Dezember 2021 auch vermehrt im Kanton Bern festzustellen. Dabei gaukeln die Betrügerinnen und Betrüger eine Notlage eines Familienmitglieds vor, für die sie einen hohen Geldbetrag benötigen. Die angerufenen Personen werden mit einer schockierenden Geschichte konfrontiert und mittels eindringlichen Geldforderungen massiv unter Druck gesetzt. Die Betrugsmasche erfolgt teilweise auch in Italienisch.

Die Kantonspolizei Bern warnt vor «Schockanrufen» und erinnert an folgende Verhaltenstipps:

  • Seien Sie misstrauisch, wenn ein unbekannter Anrufer Geld von Ihnen fordert.
  • Lassen Sie sich auch durch beunruhigende und dramatische Schilderungen nicht verunsichern.
  • Hinterfragen Sie die Richtigkeit der Angaben und nehmen Sie umgehend selbst Kontakt mit Ihren Angehörigen auf.
  • Geben Sie keine Details zu familiären oder finanziellen Verhältnissen bekannt.
  • Übergeben Sie niemals Bargeld oder Schmuck an unbekannte Personen.
  • Bedenken Sie, dass Schweizer Behörden keine Kautionen oder Vorauszahlungen für Spitalaufenthalte oder Operationen verlangen.
  • Melden Sie verdächtige Anrufe umgehend der Polizei über die Notrufnummern 117 oder 112.