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Kanton Fribourg – Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Ein dreieckiges Warnschild mit einem Ausrufezeichen und der Aufschrift 'Waldbrandgefahr' steht vor einem verbrannten Waldboden.
(Symbolbild) (Bildquelle: Adobe Stock - Animaflora PicsStock)

Der Kanton Freiburg verschärft wegen der anhaltenden Trockenheit die Massnahmen. Ab sofort gilt ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot, Grillieren bleibt unter strengen Auflagen erlaubt.

Kanton reagiert auf hohe Waldbrandgefahr

Wegen der anhaltenden Trockenheit und der angekündigten Hitzewelle hat der Staatsrat des Kantons Freiburg ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen.
Die Massnahme gilt ab sofort im gesamten Kantonsgebiet und betrifft auch die Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag.
Mit dem Verbot sollen Wald- und Vegetationsbrände verhindert und die Bevölkerung geschützt werden.
Folgende Aktivitäten sind ab sofort verboten:
  • Jegliche Verwendung von Feuerwerkskörpern, darunter Raketen, Böller, Vulkane, bengalische Zündhölzer und andere pyrotechnische Gegenstände.
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen.
  • Strassenvorführungen mit offenem Feuer, einschliesslich Lampionumzügen mit echten Kerzen.
  • Das Entzünden von Höhen- und 1.-August-Feuern.
  • Offene Feuer im Freien.
Ausgenommen sind einzig die offiziellen Feuerwerke auf dem Murten- und dem Neuenburgersee.

Grillieren bleibt unter Auflagen erlaubt

Grillieren ist weiterhin gestattet, allerdings nur unter folgenden Bedingungen:
  • Es dürfen ausschliesslich geeignete Einrichtungen wie Gas- oder Holzkohlegrills, Cheminées oder Feuerschalen verwendet werden.
  • Zum Waldrand ist ein Mindestabstand von 50 Metern einzuhalten.
  • Bei Wind wird empfohlen, vollständig auf das Grillieren zu verzichten.

Behörden appellieren an die Bevölkerung

Die Behörden rufen die Bevölkerung dazu auf, die geltenden Vorschriften konsequent einzuhalten. Verstösse gegen das Feuerverbot können gebüsst werden und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Die Lage wird laufend neu beurteilt.
Quelle der Polizeinachricht: Kanton Freiburg

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