Kanton Glarus – Kein Feuerwerk wegen sehr grosser Waldbrandgefahr
Redaktion Polizeiticker Schweiz
Im Kanton Glarus gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot im Freien. Wegen der anhaltend sehr grossen Waldbrandgefahr sind auch Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen am 1. August verboten.
Die am Wochenende gefallenen Niederschläge fielen gering aus. Bis zum 1. August und darüber hinaus werden hohe Temperaturen erwartet und es sind kaum Niederschläge in Aussicht. Das absolute Feuerverbot bleibt weiterhin in Kraft. Es umfasst auch das Abbrennen von Feuerwerk und Flugkörpern wie Himmelslaternen sowie das Entzünden von Höhenfeuern am 1. August.
Die Waldbrandgefahr bleibt sehr gross
Feueraktivitäten im Freien bergen ein sehr grosses Risiko für Wald- oder Flurbrände. Die hohen Temperaturen und die niederschlagsarme Witterung der letzten Wochen haben die Waldbrandgefahr auf hohem Niveau erhalten. Die Entzündbarkeit der trockenen Vegetation ist im gesamten Kantonsgebiet sehr gross. Funkenflug eines Feuers, von Feuerwerk oder weggeworfene Raucherwaren können ein Feuer entfachen und zu einem Waldbrand führen.
Feuerverbot im Freien
Zum Schutz der Wälder und der Bevölkerung hat die glarnerSach am 16. Juli 2026 für den ganzen Kanton ein Feuerverbot im Freien erlassen. Das Verbot umfasst auch das Abbrennen von Feuerwerk. Das Verbot gilt für das ganze Kantonsgebiet und bis auf Widerruf.
Das Feuerverbot umfasst folgende Massnahmen:
- Keine Feuer im Freien
- Kein Abbrennen von Feuerwerk
- Kein Einsatz von Kohle- / Einweggrills
- Keine 1. August Höhenfeuer
- Kein Steigenlassen von Himmelslaternen
- Kein Wegwerfen von Raucherwaren


