Header Logo

Polizei

ticker

Aargau
Appenzell-Innerrhoden
Appenzell-Ausserrhoden
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
Bern
Fribourg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Obwalden
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St.Gallen
Thurgau
Tessin
Uri
Waadt
Wallis
Zug
Zürich
Fürstentum Liechtenstein
Internorm Banner
Canton Icon

Kanton Luzern – Absolutes Feuerverbot aufgehoben

Redaktion Polizeiticker Schweiz

Nächster ❯

Zwei Personen halten Stöcke mit Marshmallows über einer Feuerschale, während das Feuer brennt. Eine weitere Person sitzt daneben.
(Symbolbild) (Bildquelle: Kev von Pixabay)

Der Kanton Luzern hat das absolute Feuerverbot aufgehoben. Nach den jüngsten Niederschlägen wurde die Waldbrandgefahr zurückgestuft. Ein bedingtes Feuerverbot bleibt bestehen.

Am Mittwoch regnete es in weiten Teilen des Kantons Luzern, wobei die Niederschlagsmenge im nördlichen Kantonsteil geringer ausfiel. Die Gefahr von Waldbränden ist damit noch nicht definitiv gebannt; sie hat sich aber entschärft. Der Kanton Luzern hat deshalb in Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Luzern und mit den Zentralschweizer Kantonen beschlossen, die Waldbrandgefahr von «gross» auf «erheblich» zurückzustufen. Ab sofort gilt damit ein bedingtes Feuerverbot, wobei im nördlichen Kantonsteil besondere Vorsicht geboten ist.
Die Bevölkerung ist weiterhin aufgefordert, nur fest eingerichtete Feuerstellen zu benutzen. Aufgrund des sehr niederschlagsarmen und heissen Sommers vermochten die jüngsten Niederschläge insbesondere die Waldböden nur oberflächig zu befeuchten. Für tiefwurzelnde Bäume und für das Grundwasser bedeutet dies noch keine Entspannung und bereits gefallenes Laub kann schnell wieder austrocknen. Es besteht deshalb weiterhin die Gefahr, dass durch weggeworfene Raucherwaren, den Funkenflug eines Grillfeuers oder Feuerwerkskörper Brände entstehen.
Folgende Verhaltensregeln sind daher dringend empfohlen:
  • keine Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
  • nur fest eingerichtete Feuerstellen benutzen
  • bei starkem Wind – vornehmlich vor und während Gewittern – wegen des starken Funkenflugs kein Feuer entfachen
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
  • Feuer vor dem Weggehen immer löschen und sicherstellen, dass Feuer und Glut tatsächlich erloschen sind Regeln wurden weitgehend eingehalten
Am 25. Juni 2026 erliess der Kanton Luzern zunächst ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Aufgrund der sich verschärfenden Situation erfolgte am 6. August 2026 die Ausweitung zu einem absoluten Feuerverbot im Freien. Am 25. August 2026 konnte das Feuerverbot erstmals leicht gelockert und nun, 16 Tage später, aufgehoben werden.
Das Verbot stiess bei der Bevölkerung auf grosses Verständnis. Die Regeln wurden weitgehend eingehalten und es gab erfreulicherweise keine grösseren Brände. Die verantwortlichen Behörden danken der Bevölkerung für das kooperative Verhalten und das Verständnis für diese besondere Massnahme.
Quelle der Nachricht: Staatskanzlei Luzern

Kategorien:

Luzern

Nächster ❯

Falsch Parker Ad Banner
luzern