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Kanton Luzern – Absolutes Feuerverbot wegen Trockenheit

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Ein Lagerfeuer brennt unter einer Plane in einem Wald, umgeben von hohen Bäumen und Holzwänden.
Im Wald und bis 50 Meter Abstand gilt ein absolutes Feuerverbot. (Bildquelle: Luzerner Polizei)

Der Kanton Luzern verschärft wegen der anhaltenden Trockenheit die Schutzmassnahmen. Wasserentnahmen werden eingeschränkt und ab Donnerstag gilt ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie ein Feuerwerksverbot im gesamten Kantonsgebiet.

Die unterdurchschnittlichen Niederschläge und die verschärfte Trockenheit haben zu tiefen Wasserständen in den Luzerner Gewässern geführt. Das bedeutet, dass bewilligte Wasserentnahmen aus Gewässern, zum Beispiel für die landwirtschaftliche Bewässerung, nicht mehr im ganzen Kantonsgebiet erlaubt sind.
Seit Mittwoch, 24. Juni 2026, sind sie auf diejenigen Flüsse und Seen beschränkt, in welchen es die Wasserstände zulassen. Dies ist beispielsweise an Vierwaldstättersee, Reuss und Sempachersee der Fall, da diese Gewässer im Moment zwar tiefe, aber zurzeit noch ausreichende Wasserstände aufweisen. Aufgrund der anhaltend tiefen Wasserstände und der erwarteten Wetterentwicklung hat der Kanton Luzern Entnahmebewilligungen an diversen Oberflächengewässern widerrufen.
Die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) hat die Betroffenen schriftlich informiert. Der Bezug von Wasser für Bewässerungszwecke über die örtliche Wasserversorgung ist unbedingt vorgängig mit der örtlichen Wasserversorgung beziehungsweise der zuständigen Gemeinde abzusprechen. Angesichts der aktuellen Trockenheit ist zudem sparsam mit Wasser umzugehen. «Damit sich die Lage wieder entspannt, sind ergiebige Niederschläge nötig – einzelne Sommergewitter reichen gemäss unserer Erfahrung nicht aus», sagt Manuel Kunz, Teamleiter Oberflächengewässer bei der uwe.

Trockenheit wirkt sich auf die Grundwasserstände aus

An vielen Messstellen sinken auch die Grundwasserstände. Die Pegel sind an den meisten Messstellen – mit Ausnahme des Reusstals – tiefer als der langjährige Mittelwasserstand, eigentliche Tiefstände wurden aber noch keine erreicht. Bleiben ergiebige Niederschläge weiterhin aus, ist im Sommer und Herbst mit Tiefständen zu rechnen. Im Norden des Kantons rufen erste Wasserversorgungen zum Wassersparen auf. Der Kanton bittet die Bevölkerung, mitzuhelfen und die empfohlenen oder angeordneten Massnahmen umzusetzen und das Trinkwasser bewusst und sparsam zu nutzen.

Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ab Donnerstag, 25. Juni 2026

Durch die anhaltende Hitze und Trockenheit steigt auch die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter an. Zum Schutz von Wald, Bevölkerung und Infrastruktur wird deshalb im Wald und in Waldesnähe bis zu einem Abstand von 50 Metern ein absolutes Feuerverbot erlassen. Dieses tritt am Donnerstag, 25. Juni 2026, um 12.00 Uhr in Kraft. Verboten ist damit insbesondere das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern, zudem im ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässer) das Feuermachen in unbefestigten Feuerstellen und die Verwendung von Einweggrills.
Ebenfalls im ganzen Kantonsgebiet untersagt sind das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und das Steigenlassen von Heissluftballons oder Himmelslaternen, die durch offenes Feuer angetrieben sind. Erlaubt bleibt das Grillieren mit Holzkohlegrills, Cheminées oder Feuerschalen in Gärten und auf Balkonen, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird.
Die Verwendung von Gas- und Elektrogrills bleibt im ganzen Kantonsgebiet erlaubt. Die Bevölkerung wird zu besonderer Vorsicht im Umgang mit Feuer aufgerufen. Verstösse gegen das Verbot werden polizeilich geahndet.
Quelle der Nachricht: Staatskanzlei Luzern

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