Aargau – Waldbrandgefahr steigt auf Stufe 5
Der Kanton Aargau erhöht die Waldbrandgefahr auf die höchste Stufe 5. Ab Dienstagmittag gilt im ganzen Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Freien – inklusive Feuerwerksverbot.
Der Kanton Aargau erhöht die Waldbrandgefahr auf die höchste Stufe 5. Ab Dienstagmittag gilt im ganzen Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Freien – inklusive Feuerwerksverbot.
Der Kanton Solothurn hält an seinen Schutzmassnahmen gegen die hohe Waldbrandgefahr fest. Das Feuerwerksverbot gilt auch am 1. August. Ebenso bleiben das Feuerverbot im Wald und weitere Einschränkungen mindestens bis nach dem Nationalfeiertag bestehen.
Der Kanton Neuenburg reagiert auf die anhaltende Dürre mit verschärften Schutzmassnahmen. Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr gelten ab sofort ein umfassendes Feuerwerksverbot sowie weitreichende Einschränkungen für offene Feuer.
Die Stadt Kloten hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.
Wegen der anhaltenden Trockenheit gilt im Kanton Basel-Stadt ab dem 24. Juli 2026 ein absolutes Feuerentfachungs- und Feuerwerksverbot. Die Waldbrandgefahr wurde auf die höchste Stufe 5 angehoben.
Der Kanton Bern weitet das Feuerverbot aufgrund der hohen Waldbrandgefahr auf das gesamte Kantonsgebiet aus. Gleichzeitig gilt ein generelles Feuerwerksverbot. Die Massnahmen sollen auch mit Blick auf den Nationalfeiertag Planungssicherheit schaffen.
Ab Freitag, 17. Juli 2026, gilt im Kanton Basel-Landschaft ein absolutes Feuerwerksverbot. Zudem sind Feuer im Wald und bis 200 Meter vom Waldrand entfernt verboten. Grund ist die anhaltend hohe Waldbrandgefahr.
Der Kanton St.Gallen ruft wegen der anhaltenden Trockenheit zum Wassersparen auf. In weiten Teilen gilt Gefahrenstufe 4. Wasserentnahmen werden weiter eingeschränkt und das Feuerverbot in Wald und Waldesnähe bleibt bestehen.
Niederschlagsarme Wochen und anhaltende Hitze sorgen in der Schweiz bereits früh im Sommer für eine aussergewöhnlich hohe Trockenheit. Die Folge sind steigende Waldbrandgefahren und regionale Feuerverbote. Wir erklären, was die fünf Gefahrenstufen bedeuten.
Wegen der anhaltenden Trockenheit verschärft der Kanton Zug die Massnahmen gegen Waldbrände. Ab Freitag, 10. Juli 2026, gilt im Wald und in Waldesnähe ein absolutes Feuerverbot. Die Waldbrandgefahr wurde auf Stufe 4 («gross») erhöht.
Wegen der anhaltenden Trockenheit gilt ab Mittwoch, 8. Juli 2026, in Appenzell Ausserrhoden ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Auch Feuerwerk und Himmelslaternen sind im gesamten Kantonsgebiet verboten.
Trotz des geltenden Feuerverbots hat die Kantonspolizei St.Gallen seit Freitagabend, 3. Juli 2026, in Rapperswil-Jona mehrere Verstösse festgestellt. Mehrere Feuer mussten gelöscht werden, ein Mann wurde angezeigt.
Wegen akuter Trockenheit hat der Kanton Solothurn mit sofortiger Wirkung ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern erlassen. Zudem gilt im gesamten Kantonsgebiet ein grundsätzliches Feuerwerksverbot.
Die anhaltend hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge verschärfen die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft. Der Kantonale Führungsstab erlässt deshalb per Freitag, 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern.
Der Kanton Basel-Landschaft verschärft wegen anhaltender Trockenheit die Massnahmen. Neu gelten entlang der Ergolz ein erweitertes Badeverbot sowie ein generelles Wasserentnahmeverbot.
Trotz des geltenden absoluten Feuerverbots hat die Luzerner Polizei am Wochenende ein Dutzend Meldungen über Verstösse erhalten.
Ein Flurbrand am Waldrand hat am späten Sonntagabend, 28. Juni 2026, in Tuggen einen Feuerwehreinsatz ausgelöst. Dank des raschen Eingreifens konnte ein Übergreifen der Flammen auf den angrenzenden Wald verhindert werden.
Die hohen Temperaturen am vergangenen Wochenende haben zu einer spürbaren Mehrbelastung der Sanität der Rettung Basel-Stadt geführt. Zwischen Freitag und Sonntag rückte die Sanität zu knapp 300 Einsätzen aus, viele davon mutmasslich im Zusammenhang mit der grossen Hitze.
Wegen der anhaltenden Trockenheit gilt im Kanton Zürich ab Freitag, 26. Juni 2026, 12 Uhr ein Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt. Mit der Massnahme soll die grosse Waldbrandgefahr eingedämmt werden.
Wegen anhaltender Hitze und Trockenheit verschärft der Kanton Basel-Landschaft die Schutzmassnahmen. Es gelten unter anderem ein Feuerverbot im Wald und an Waldrändern, ein Wasserentnahmeverbot aus Gewässern sowie Bade-, Betretungs- und Fischereiverbote an der Ergolz.