Luzern

Kanton Luzern – Goldschakal tappt zum ersten Mal in eine Fotofalle

Goldschakal (Symbolbild)
Goldschakal (Symbolbild) (Bildquelle: Pixabay)

Ein Goldschakal tappte Ende März zwischen Neuenkirch und Hellbühl in eine Fotofalle. Dies ist der erste bestätigte Nachweis dieser Tierart im Kanton Luzern, die in der gesamten Schweiz unter Schutz steht und nicht gejagt werden darf. In Zukunft wird sich die Tierart wahrscheinlich in der Schweiz niederlassen und fortpflanzen.

Seit knapp 15 Jahren wandern immer öfter Tiere dieser Art auf natürliche Weise in die Schweiz ein. Nun wurde er erstmals auch im Kanton Luzern nachgewiesen: der Goldschakal, der einem Fuchs ähnelt, Wölfe meidet und als geschützte Art gilt. Zwischen Neuenkirch und Hellbühl ist er Ende März in eine Fotofalle getappt.

Eine geschützte Tierart

Das ursprüngliche Verbreitungsgebiet des Goldschakals liegt in Südosteuropa. Seit den 1950er-Jahren breitet sich die Tierart in Richtung Mittel- und Nordeuropa aus. Abwandernde Jungtiere können in kurzen Zeiträumen Distanzen von über 200 Kilometer zurücklegen, was die natürliche Ausbreitung des Goldschakals zusätzlich unterstützt. Seit ein paar Jahren haben sich die Nachweise in der Schweiz gehäuft. Bis anhin konnten aber nur durchziehende Einzeltiere nachgewiesen werden. Irgendwann dürfte sich der Goldschakal aber zumindest in den tieferen Lagen der Schweiz auch niederlassen und fortpflanzen.

Hier tappt der Goldschakal in die Luzerner Fotofalle
Hier tappt der Goldschakal in die Luzerner Fotofalle (Bildquelle: Staatskanzlei LU)

Gründe für die Ausbreitung in den letzten Jahrzehnten liegen in der grossflächigen Dezimierung des Wolfes im frühen 20. Jahrhundert, in der Klimaerwärmung und in der Öffnung der Landschaft durch das menschliche Zurückdrängen der Wälder. Somit ist der Goldschakal keine durch den Menschen in unser Gebiet eingeführte Tierart wie der Waschbär oder der Marderhund. Deshalb gilt er bundesrechtlich als geschützte Tierart und darf nicht bejagt werden.

Quelle der Nachricht: Staatskanzlei LU