Schaffhausen

Kanton Schaffhausen – Warnung vor Telefonbetrügern

Symbolbild – Telefonbetrug
Symbolbild – Telefonbetrug (Bildquelle: Kantonspolizei Freiburg)

Am Donnerstag (04.03.2021) gingen bei der Schaffhauser Polizei mehrere Meldungen über mögliche Betrugsversuche von "falschen Polizisten" ein. Die Schaffhauser Polizei rät zu Vorsicht.

Bei der Einsatzzentrale der Schaffhauser Polizei gingen am Donnerstag (04.03.2021) mehrere Meldungen über sogenannte "falsche Polizisten" ein. Die Betrüger erzählten wiederum frei erfundene Geschichten von Einbruchsdelikten oder Überfällen, die in der Nachbarschaft stattgefunden hätten und erkundigten sich nach etwaigen Beobachtungen. Die der Schaffhauser Polizei bekannten heute angerufenen Personen haben alle richtig reagiert und die Gespräche umgehend beendet.

Das Ziel solcher Anrufe ist nach wie vor an das Geld oder an Wertgegenstände der Angerufenen zu kommen. Folgende Tipps können behilflich sein, um sich vor den Täuschungen der Telefonbetrüger zu schützen. Geben Sie keine persönlichen Daten, Finanzinformationen oder Passwortangaben an vermeintliche Behörden, die sie unaufgefordert anrufen und gehen Sie am Telefon nie auf Geldforderungen ein. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Halten Sie Rücksprache mit Personen aus Ihrem persönlichen Umfeld und informieren Sie die Polizei über den Vorfall.

Zeugenaufruf
Die Schaffhauser Polizei bittet Personen, die verdächtige Anrufe erhalten, die Polizei umgehend über die Nummer +41 52 624 24 24 oder via Notrufnummer 117 zu orientieren. Dabei ist es wichtig, die Verbindung vom vorhergehenden Gespräch vollständig zu trennen, das heisst den Hörer aufzulegen, den Summton abzuwarten oder auf dem Mobiltelefon auf die rote Beendentaste drücken, einen Moment zu warten und dann die Nummer +41 52 624 24 24 bzw. 117 neu zu wählen. Zudem rufen wir die jüngere Generation dazu auf, ihre älteren Mitmenschen über diese Betrugsmasche zu informieren und zu erklären, dass solche Anrufe sofort beendet und die Polizei umgehend informiert werden soll.