Am Freitagmittag, kurz vor 12:40 Uhr, wurde die Kantonspolizei St.Gallen nach Steinach gerufen, weil ein Auto den linken Vorderreifen verloren hatte und trotzdem noch auf der Felge weiterfuhr. Das Auto konnte angehalten und der Fahrer einer Kontrolle unterzogen werden. Der 68-jährige Mann wurde als fahrunfähig eingestuft. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verfügte bei ihm die Entnahme einer Blut- und Urinprobe. Der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen. Der Reifen dürfte gemäss jetzigen Erkenntnissen bei einem Unfall in Tübach verloren gegangen sein, wobei der Mann unverletzt blieb. Hierzu laufen noch Abklärungen.
Kurz vor 23 Uhr kontrollierte eine Polizeipatrouille ein Auto in Waldkirch. Die durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe beim 60-jährigen Autofahrer zeigte einen zu hohen Wert an. Er musste seinen Führerausweis auf der Stelle abgeben.
Bei einer Verkehrskontrolle in Neuhaus wurde kurz nach 23:50 Uhr ein 38-jähriger Mann mit seinem Auto angehalten. Eine bei ihm durchgeführte Atemalkoholmessung zeigte einen zu hohen Wert an. Ihm wurde ein Fahrverbot für sieben Stunden auferlegt.
Am Samstag, kurz vor 0:40 Uhr, wurde in einer Verkehrskontrolle ein 65-jähriger Autofahrer in Weesen angehalten. Der Mann wurde von den Polizisten als Fahrunfähig eingestuft. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen ordnete bei ihm die Entnahme einer Blut- und Urinprobe an. Der Führerausweis wurde auf der Stelle abgenommen.
Kurz nach 03:40 Uhr hielt eine Polizeipatrouille einen 54-jährigen Mann in seinem Auto in Walenstadt an. Eine bei ihm durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von 0.52 mg/l an. Ihm wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen.
Ebenfalls seinen Führerausweis auf der Stelle abgeben musste eine 22-jährige Autofahrerin, die kurz nach 03:40 Uhr in Gossau angehalten worden war. Eine bei ihr durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen zu hohen Wert an.
Kurz nach 4 Uhr wurde die Kantonspolizei St.Gallen an einen Unfall auf der Bahnhofstrasse in Mels gerufen. Zwei Velofahrer im Alter von 35 und 36 Jahren waren gestürzt, nachdem sie miteinander zusammengestossen waren. Der 36-jährige Velofahrer wurde dabei eher schwer verletzt und musste vom Rettungsdienst ins Spital gebracht werden. Zur Überprüfung der Fahrfähigkeit wurde von der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen bei ihm die Entnahme eine Blut- und Urinprobe verfügt. Beim 35-jährigen Velofahrer zeigte die durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe einen Wert von 0.85 mg/l an.
Alle als fahrunfähig eingestuften oder mit einem zu hohen Alkoholwert gemessenen Verkehrsteilnehmenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht. Die Strassenverkehrsämter der Wohnkantone werden ebenfalls benachrichtigt und entscheiden über die Ausweismassnahmen.
Quelle: Kapo SG