St.Gallen

Kanton St.Gallen – Mehrere Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz festgestellt

Symbolbild – Geschwindigkeitskontrolle
Symbolbild – Geschwindigkeitskontrolle (Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen)

In der Zeit von Mittwochnachmittag bis Donnerstagmorgen (20.05.2021) hat die Kantonspolizei St.Gallen mehrere Autofahrer wegen zu hohen Geschwindigkeiten angehalten. Ein Führerausweis wurde abgenommen. Mehrere Autofahrer an verschiedenen Orten im Kanton waren zudem ohne Führerausweis, trotz Entzug des Führerausweises, trotz aberkanntem Führerausweis oder in fahrunfähigem Zustand unterwegs.

Unterterzen: Anlässlich einer Geschwindigkeitsmessung an der Walenseestrasse im Ausserortsbereich wurde ein 29-jähriger Autofahrer mit 105 km/h gemessen. Ein 36-jähriger Autofahrer war mit 112 km/h unterwegs. Ein 31-jähriger Autofahrer fuhr mit 125 km/h. Ihm wurde der Führerausweis durch die Kantonspolizei St.Gallen abgenommen.

Rorschacherberg: Anlässlich einer Geschwindigkeitsmessung an der Seebleichestrasse wurde eine 24-jährige Autofahrerin mit 70 km/h gemessen.

St. Gallen: Bei einer Verkehrskontrolle auf der Stadtautobahn ist ein 49-jähriger Autofahrer kontrolliert worden. Er hat sein Fahrzeug trotz Entzug des Führerausweises gefahren. Bei einem 36-jährigen Autofahrer konnte festgestellt werden, dass er sein Auto lenkte, obwohl ihm sein ausländischer Führerausweis aberkannt worden war.

Altstätten: Anlässlich einer Verkehrskontrolle an der Oberrieterstrasse wurde ein 27-jähriger Autofahrer angehalten. Dieser besass keinen Führerausweis. Anlässlich der Kontrolle gab er sich als eine andere Person aus, um die Polizisten in die Irre zu führen. Zudem wurde er als fahrunfähig eingestuft. Durch die Staatsanwaltschaft des Kanton St.Gallen wurde eine Blut- und Urinprobe beim Autofahrer verfügt. Der 25-jährige Mann der ihm das Auto überlassen hatte, gelangt ebenfalls zur Anzeige.

Wattwil: Anlässlich einer Kontrolle wurde ein 27-jähriger Autofahrer angehalten. Er hatte sein Auto ohne einen gültigen Führerausweis gelenkt.

Alle Personen gelangen bei der Staatsanwaltschaft des Kanton St.Gallen zur Anzeige.