Seit Anfang September 2021 registrierte die Kantonale Notrufzentrale nahezu 200 Verkehrsunfälle mit Tieren. Vorwiegend handelte es sich dabei um Füchse, Rehe und Katzen. Die Zunahme der Unfälle steht unter anderem in Zusammenhang mit der Dämmerung, die im Herbst und Winter früher einsetzt.
Die Kantonspolizei Thurgau erinnert erneut daran, dass Tiere vor allem bei Dämmerung und in der Nacht aktiv sind und in hohem Tempo die Strassen überqueren können. Im Herbst und Winter steigt das Risiko, in einen Verkehrsunfall mit einem Wildtier verwickelt zu werden. Vor allem in ländlichen Gebieten, wo die Strassen an Felder angrenzen sowie in und um Waldgebiete, sollte vorausschauend gefahren und die Geschwindigkeit reduziert werden, da es an diesen Stellen häufig zu Unfällen mit Tieren kommt.
Ein Unfall mit einem Haus- oder Wildtier, auch wenn kein Schaden am Fahrzeug entstanden ist, untersteht gemäss Strassenverkehrsgesetz der Meldepflicht. Wer den Unfall mit einem Tier nicht meldet macht sich strafbar.
Verhaltensempfehlung bei einem Unfall
- Nach einer Kollision mit einem Tier muss zuerst, wenn nötig, die Unfallstelle mit Warnblinker und Pannendreieck abgesichert werden, um Folgeunfälle zu verhindern.
- Wildunfälle sind gemäss Strassenverkehrsgesetz meldepflichtig, es muss also sofort die Polizei über die Notrufnummer 117 informiert werden, die dann denn Wildhüter oder Jäger aufbietet. Dieser hat die Aufgabe, ein verletztes Tier aufzuspüren und wenn nötig von seinem Leiden zu erlösen. Zusätzlich stellt er der Autofahrerin oder dem Autofahrer eine Bestätigung aus, die bei der Versicherung eingereicht werden kann.
- Nähern sie sich dem Tier nicht und warten sie auf den Wildhüter, den Jäger oder die Polizei.
Quelle: Kapo TG