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Kanton Uri - Feuerverbot über den 1. August bleib bestehen

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Kanton Uri - Feuerverbot über den 1. August bleib bestehen
Symbolbild (Bildquelle: Wikipedia)

Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gemäss Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 20. Juli 2022 bleibt weiterhin bestehen.

Die Niederschlagsmengen der letzten Tage sind im Kanton Uri lokal sehr unterschiedlich ausgefallen. Darum hat sich die Lage in vielen Gebieten des Kantons nur unwesentlich entschärft. Für die kommenden Tage ist mehrheitlich trockenes Wetter ohne flächendeckende Niederschläge zu erwarten. Dies bedeutet Folgendes:
Es ist verboten:
  • Im Wald und in Waldesnähe (50 Meter Abstand) Feuer zu entfachen (gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills);
  • Feuerwerk abzubrennen;
  • Höhenfeuer zu entfachen;
  • Heissluftballone oder «Himmelslaternen» steigen zu lassen;
  • Brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot kann mit Busse bestraft werden. Dieses Verbot bleibt bis auf Weiteres bestehen. Bei sich verändernden Witterungsbedingungen wird eine Neubeurteilung vorgenommen.
Die Feuerwehren, die Forstfachleute des Kantons Uri und die Kantonspolizei danken der Bevölkerung für das entgegengebrachte Verständnis und das achtsame Verhalten, damit Bevölkerung und Natur vor Schäden bewahrt werden können

Kategorien:

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