In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass auf Passstrassen mit Wintersperre Autos abgestellt wurden. Das Problem war, dass Passstrassen Hauptstrassen sind, auf denen ausserorts ein generelles Parkverbot gilt (Art. 19 Abs. 2 Verkehrsregelnverordnung und Ziff 242 Ordnungsbussenverordnung). Stellte die Polizei dies vor Ort fest, mussten Parkbussen ausgestellt werden. Bei den betroffenen Fahrzeughaltenden löste dies immer wieder Unverständnis aus.
Bisherige Praxis angepasst
Die Baudirektion Uri hat in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Uri ihre Praxis angepasst. Sie hat neu am Klausen, Oberalp und Susten in unmittelbarer Nähe der Barrieren, welche die Wintersperre physisch symbolisieren, Tafeln montiert. Darauf ist ersichtlich, auf welcher Strassenseite auf einer definierten Länge in einem begrenzten Zeitraum Fahrzeuge abgestellt werden dürfen, um von dort aus beispielsweise auf Skitouren oder Schneeschuhwanderungen aufbrechen zu können. Die Parkplatzzahl bleibt aber auf die definierte Länge des Parkraums beschränkt. Werden Autos an anderen Orten auf der Passstrasse parkiert, gelten die bisherigen Massnahmen.