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Kanton Wallis – Verkaufsverbot für sämtliches Feuerwerk

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Eine Gruppe von acht Feuerwerksraketen liegt auf einem weißen Untergrund. Jede Rakete hat ein dekoratives Etikett in bunten Farben.
(Symbolbild) (Bildquelle: Tim Reckmann (CC BY 2.0))

Im Wallis gilt ab sofort ein Verkaufsverbot für sämtliche Feuerwerkskörper. Wegen der anhaltend hohen Brandgefahr und der angekündigten Hitzewelle bleibt zudem das allgemeine Feuerverbot im Freien bestehen.

Das am 25. Juni 2026 erlassene allgemeine Feuerverbot im Freien bleibt auf dem gesamten Kantonsgebiet in Kraft. Bislang konnten bestimmte pyrotechnische Vorrichtungen wie «Vulkane» oder «Knallkörper» weiterhin verkauft werden, da für deren Verkauf keine Bewilligung erforderlich ist.
Ihre Verwendung blieb jedoch ausdrücklich verboten. Diese Situation konnte in der Bevölkerung zu Missverständnissen führen. Unter den aktuellen Trockenheitsbedingungen kann jede pyrotechnische Vorrichtung einen Brand auslösen und die Vegetation entzünden.
Um die Kohärenz der geltenden Massnahmen sicherzustellen und das Brandrisiko zu verringern, hat der Staatsrat beschlossen, den Verkauf sämtlicher Feuerwerkskörper - ohne Ausnahme - in den Walliser Geschäften zu verbieten. Dieser Entscheid tritt ab sofort in Kraft.
Die Bevölkerung wird aufgefordert, die Anweisungen der Gemeindebehörden strikt zu befolgen und grösste Vorsicht walten zu lassen, um Wälder, Wiesen, Maiensässe und Wohngebiete vor Bränden zu schützen.
Jeder Brandausbruch oder verdächtige Rauch ist unverzüglich der kantonalen Alarm- und Einsatzzentrale unter der Nummer 118 zu melden. Die Verhaltensregeln und Verhaltensempfehlungen sowie die aktuelle Waldbrandgefahr sind auf der Website des Staates Wallis verfügbar.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo VS

Kategorien:

Wallis

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