Thurgau

Kreuzlingen TG - Neue Anklageerhebung in Sachen Herz-Neuro-Zentrum Bodensee AG

Es wird von einem Deliktsbetrag von mindestens 3.9 Millionen Franken ausgegangen (Symbolbild)
Es wird von einem Deliktsbetrag von mindestens 3.9 Millionen Franken ausgegangen (Symbolbild) (Bildquelle: cosmix on pixabay)

Die Staatsanwaltschaft erhebt nach ergänzenden Untersuchungshandlungen erneut Anklage gegen Organe der Herz-Neuro-Zentrum Bodensee AG in Kreuzlingen.

Die staatsanwaltschaft Thurgau hatte am 12. Oktober 2018 gegen drei Organe des Herz-Neuro-Zentrums Bodensee AG anklage mitunter wegen gewerbsmässigen Betrugs erhoben. Die Staatsanwaltschaft zog die Anklageschrift zwecks punktueller Präzisierungen und gleichzeitiger Beweisergänzungen im Februar 2020 zurück. Am 14. Juli 2021 erfolgte nun die Wiedereinreichung der modifizierten Anklageschrift an das Bezirksgericht Kreuzlingen.

Im Rahmen der ergänzenden Untersuchungen wertete die Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Thurgau zirka 1400 zusätzlich eingeholte Rechnungen aus dem Zeitraum zwischen den Jahren 2005 bis 2011 aus, in welchen die Herz-Neuro-Zentrum Bodensee AG insgesamt über 2500 Stents gegenüber den Krankenkassen in Rechnung stellte.

Gemäss Anklageschrift vom 14. Juli 2021 wird den drei Organen der Herz-Neuro-Zentrum Bodensee AG der Tatbestand des gewerbsmässigen Betrugs vorgeworfen, da die Beschuldigten diese 2500 Stents zu überhöhten Preisen gegenüber den Krankenkassen fakturiert haben sollen. Es wird von einem Deliktsbetrag von mindestens 3.9 Millionen franken ausgegangen.

Es gilt die Unschuldsvermutung.