Bern

Lengnau / Biel BE - Anklageerhebung nach Bluttat

Ein 53-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten.
Ein 53-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten. (Bildquelle: witwiccan (CC0))

Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen zur Gewalttat von Anfang November 2020 in Lengnau hat die Regionale Staatsanwaltschaft Berner JuraSeeland den 53-jährigen Beschuldigten wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt. Er befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.

Nach Abschluss des Strafverfahrens im Zusammenhang mit der Gewalttat von Anfang November 2020 in Lengnau klagt die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland den Beschuldigten, einen heute 53-jährigen Nigerianer, beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland an. Er wird sich insbesondere wegen vorsätzlicher Tötung zu verantworten haben. Der Gerichtstermin steht noch nicht fest.

Der Angeklagte wird beschuldigt, am 9. November 2020 mit einem damals 38- jährigen Schweizer aus dem Kanton Bern in der Wohnung am Chasseralweg in Lengnau zuerst in einen verbalen Streit geraten zu sein und ihm im Zuge einer folgenden tätlichen Auseinandersetzung mittels Körpergewalt und einem Messer schwere Verletzungen zugefügt zu haben. Das Opfer verstarb in der Folge und wurde erst am 11. November 2020 in der Wohnung aufgefunden (wir berichteten).

Die daraufhin aufgenommenen polizeilichen Ermittlungen und Fahndungsmassnahmen führten schliesslich am 12. November 2020 zur Festnahme des Beschuldigten in Biel. Dieser war mit einem Messer bewaffnet, worauf es zu einem Dienstwaffeneinsatz kam . Er befindet sich seither in Untersuchungshaft respektive seit dem 28. Juli 2021 im vorzeitigen Strafvollzug. Ihm wird zudem vorgeworfen, nach der Auseinandersetzung mit dem Auto des Opfers zu dessen Wohnung gefahren und dort Geld und Betäubungsmittel behändigt zu haben.

Ein zweiter angehaltener Mann, welcher in Verdacht stand, in die Ereignisse involviert gewesen zu sein, wurde im März 2021 aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung gegen ihn wurde eingestellt. Er wird sich jedoch in einem separaten Verfahren wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verantworten haben.

Quelle: Regionale-Staatsanwaltschaft Region Berner Jura-Seeland