(Symbolbild) (Bildquelle: Kantonspolizei Basel-Stadt)
Am 26.05.2021 verständigte die Mutter eines Kleinkindes die Polizei, weil dieses in einem Tram der Linie 8 durch einen Unbekannten belästigt worden sei. Sie erstattete deswegen Anzeige.
Nachtrag zur Pressemitteilung
Die Ermittlungen durch die Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft ergaben, dass keine Straftat
stattgefunden hat.
Offensichtlich interpretierte die Frau die Nähe des Mannes, welcher ihr durch
sein sonderbares Verhalten aufgefallen war, als sexuelle Belästigung, wobei sich aufgrund der
Sichtung des Videomaterials klar herausstellte, das dem nicht der Fall war.
Das Verfahren wurde deshalb mit einer Nichtanhandnahmeverfügung abgeschlossen, weil der
fragliche Straftatbestand eindeutig nicht erfüllt ist.


