Nachtrag zur Pressemitteilung
Die Ermittlungen durch die Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft ergaben, dass keine Straftat stattgefunden hat.
Offensichtlich interpretierte die Frau die Nähe des Mannes, welcher ihr durch sein sonderbares Verhalten aufgefallen war, als sexuelle Belästigung, wobei sich aufgrund der Sichtung des Videomaterials klar herausstellte, das dem nicht der Fall war.
Das Verfahren wurde deshalb mit einer Nichtanhandnahmeverfügung abgeschlossen, weil der fragliche Straftatbestand eindeutig nicht erfüllt ist.