Bussen- und Strafenkatalog für Fahren in angetrunkenem Zustand
Um 07.00 Uhr am Sonntagmorgen (17.03.2024) bemerkten in der Stadt Schaffhausen Polizisten in einem Einsatzfahrzeug ein stark beschädigtes Auto, das sie auf der Spitalstrasse (Fahrtrichtung Breite) kreuzte. In der Folge wendete die Polizeipatrouille und hielt das beschädigte Auto auf der Randenstrasse an und kontrollierte den 33-jährigen Autofahrer.
Wie sich herausstellte, war der Mann mit dem Auto kurz zuvor rückwärts aus einem Parkfeld an der Bachstrasse gefahren und hatte in der Folge beabsichtigt weiter geradeaus zu fahren. Da die Frontscheibe des Autos beschlagen war, hatte der Autofahrer keine freie Sicht nach vorne gehabt, weshalb er mit dem Auto gegen eine Baumabgrenzung kollidiert war.
Personen waren bei diesem Verkehrsunfall keine verletzt worden. Am Unfallauto war ein Sachschaden von mehreren tausend Franken entstanden.
Ein auf der Kontrollstelle durchgeführter Atemalkoholtest ergab zudem, dass der Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss gefahren war. Er wird sich u.a. hierfür, wegen Widerhandlung bei Unfall und Nichtgenügen der Meldepflicht vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten müssen.
Quelle der Polizei News heute: SHPOL