Am Samstag kurz vor 1200 Uhr lenkte eine 26-jährige Autofahrerin ihren Personenwagen auf der Heinrichsbadstrasse zur Verzweigung Appenzeller Strasse. Sie wollte nach links abbiegen. Zwei Fahrzeuglenker die stadteinwärts bzw. stadtauswärts unterwegs waren gewährten der Lenkerin mittels Handzeichen den Vortritt. In der Folge bog sie in die Verzweigung ein. Gleichzeitig überholte ein 30-jähriger Fahrradfahrer abwärtsfahrend die stehenden Autos auf der Appenzeller Strasse linksseitig. Dadurch kam es zu einer frontal seitlichen Kollision.
Der Fahrradfahrer zog sich dabei unbestimmte Kopf- und Handverletzungen zu. Er musste durch die Rettung AR nach dem Kantonsspital St. Gallen verbracht werden. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Die Staatsanwaltschaft St.Gallen verfügte bei beiden Unfallbeteiligten die Entnahme einer Blut- und Urinprobe.