In der Nacht vom 12. März 2021 meldete die Tochter des Ehepaares bei der Notrufzentrale, dass sie ihre Mutter schreien gehört habe und etwas Schlimmes geschehen sei. Der Beschuldigte hatte sich und seine Ehefrau im Schlafzimmer eingeschlossen (wir berichteten).
Erst mit Eintreffen der Einsatzkräfte öffnete der Beschuldigte die Schlafzimmertüre und wurde sofort festgenommen, währenddessen beim regungslosen Opfer Reanimationsmassnahmen eingeleitet wurden. Trotz intensiver Bemühungen verstarb die 44-Jährige wenige Tage später auf der Intensivstation im Spital. Bei ihr wurden deutliche Würgemale und Staublutungen im Kopfbereich festgestellt, die durch eine Strangulation mittels mehrminütigen Würgens hervorgerufen worden sein dürften.
Die Strangulation verursachte eine Sauerstoffunterversorgung und führte unabwendbar zum Tod des Opfers. Die Anklage wegen Mordes und weiteren Delikten ist am Bezirksgericht Lenzburg hängig. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren. Der Beschuldigte befindet sich seit der Tat in Haft. Für ihn gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Quelle der Polizeimeldung: Kapo AG