Zürich

Warnung - Falscher Polizist am Telefon

Das Opfer erhält in Zürich den Telefonanruf eines vermeintlichen Polizisten
Das Opfer erhält in Zürich den Telefonanruf eines vermeintlichen Polizisten (Bildquelle: Kantonspolizei Zürich)

Bei der zurzeit im Kanton Zürich zunehmend angewendeten Betrugsvariante gibt sich der Täter als Polizist aus.

Die Telefonanrufe erfolgen oft unter einer technisch manipulierten Rufnummer. So kann selbst die Polizeirufnummer auf dem Display erscheinen.

Tatablauf

Das Opfer erhält den Telefonanruf eines vermeintlichen Polizisten. Dieser erzählt eine bestechende Geschichte. Beispielsweise, dass er in einem Betrugsfall ermittle und man bei einer verhafteten Person sensitive Daten über die angerufene Person vorgefunden hätte. Somit sei u.a. deren e-Banking-Konto nicht sicher und müsse vor einem „Hacker-Angriff“ geschützt werden. Vielfach wird auch vorgeschoben, dass bei in der Region tätigen und verhafteten Einbrecher eine Namensliste mit potentiellen Opfern vorgefunden worden sei.

Das Opfer wird aufgefordert, bei der Aufklärung der Straftat mitzuwirken. Es solle als Lockvogel der Polizei bei der Ergreifung der Straftäter helfen und dabei sein Geld und andere Vermögenswerte bei der „Polizei“ in Sicherheit zu bringen, um es vor dem Zugriff von Kriminellen zu schützen.

Hat das Opfer in die Mitwirkung eingewilligt, wird es aufgefordert, seine Vermögenswerte bei der Bank zu beziehen oder am besten gleich Zugang zu seinem Computer, insbesondere zu seinem e-Banking zu gewähren. Aktuell versucht die Täterschaft, das Opfer dazu zu bringen, dem vermeintlichen Polizisten den Fernzugriff auf seinen Computer zu ermöglichen. Dies gelingt mit der Installierung einer Fernwartungssoftware (Remotesoftware). Erteilt das Opfer dann die Freigabe des Fernzugriffs, kann die Täterschaft den Computer übernehmen und direkt auf Bankkonten zugreifen.

Das Opfer wird zur Übergabe des Geldes oder Deponierung an einem angewiesenen Ort aufgefordert, sofern es nicht gleich direkt via e-Banking – meist ins Ausland – transferiert werden kann. Nach wie vor beliebt ist die Aufforderung, Bargeld bei der Bank zu beziehen oder Bargeld und Wertgegenstände aus der Wohnung einem Polizisten an einem angewiesenen Ort zu übergeben oder sicherheitshalber an einer bezeichneten Stelle zu deponieren.